AG Wolf fürchtet Eskalation durch einen weiteren Wurf Welpen

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AG Wolf fürchtet Eskalation durch einen weiteren Wurf Welpen

rnWolfsgebiet Schermbeck

Die AG Wolf will nicht länger auf das geplante Nationale Kompetenzzentrum Weidetierhaltung und Wolf oder ein Gutachten zur Verhaltensauffälligkeit Glorias warten. Es gelte, jetzt zu handeln.

Schermbeck

, 20.01.2021, 11:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Bundestag hatte ein Kompetenzzentrum Weidetierhaltung ins Leben gerufen und dafür 300.000 Euro zur Verfügung gestellt. Angesiedelt werden soll dieses Zentrum bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Dass der BUND, Ortsgruppe Wesel, am 5. Januar 2021 die Zusammenarbeit aller Beteiligten in dem für dieses Jahr geplanten „Nationalen Kompetenzzentrum Weidetierhaltung und Wolf“ forderte, kommentieren Jürgen Höchst, Bernhard Steinmann und Margot Drinkmann von der AG Wolf des Gahlener Bürgerforums mit: „Wenn Du nicht mehr weiter weißt, gründe einen Arbeitskreis.“

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Wieder werde Zeit verstreichen, „Weidetiere müssen weiter physischen und psychischen Schmerz erleiden, die Rissliste von GW954f wird länger und länger“. Das Herdenschutzkompetenzzentrum gebe es noch nicht einmal, „es gibt noch nicht einmal einen Standort, geschweige denn Personal“.

Sorge vor weiterer Eskalation

Mit einem weiteren Wurf Welpen werde die Situation im Wolfsgebiet Schermbeck weiter eskalieren, so die AG Wolf. „Da viele Schafherden bereits jetzt weit über dem Grundschutz oder sogar weit über dem empfohlenen Schutz geschützt werden, wird sich das Rudel andere Nahrungsquellen suchen: andere Weidetiere, wie Pferde (erst Großtierfohlen oder wie aktuell Ponys) und Rinder (erst Kälbchen).“

Es gelte, von den Entwicklungen in anderen Bundesländern zu lernen: „Im Wolfsgebiet Schermbeck gilt es, jetzt zu handeln, und nicht erst in drei oder sechs Monaten oder vielleicht erst in einem Jahr – wenn überhaupt!“

Gutachten zur Verhaltensauffälligkeit

Ebenfalls als Verzögerungstaktik stufen die drei Vertreter der AG Wolf das Gutachten zur Verhaltensauffälligkeit von Wölfin Gloria ein. „Jetzt wird wahrscheinlich erst einmal in weiteren drei Monaten der Prozess für die Auftragsvergabe erarbeitet, bevor man dann für die Bewerberauswahl weitere drei Monate braucht. Ende offen.“

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Dies steht allerdings im Gegensatz zur Aussage von Peter Schütz (Sprecher des NRW-Umweltministeriums), der am 5. Januar auf Nachfrage erklärt hatte, das Dokumentations- und Beratungszentrum des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) erstelle „derzeit im Auftrag des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums ein Gutachten zur Verhaltensauffälligkeit der Wölfin, das in den kommenden Wochen vorliegen soll.“

Neutralität des Gutachters bezweifelt

Die AG Wolf fragt allerdings auch: „Interessant wäre auch zu wissen, wie man die Neutralität des Gutachters feststellt? Die meisten Experten, von denen es nicht viele gibt, haben sich bereits durch Veröffentlichungen auf die eine oder andere Seite geschlagen und sind nicht mehr neutral.“ Bei der Prüfung müsse der Gutachter „die teilweise falschen und unrichtigen Rissprotokolle der Wolfsberater zugrunde legen.“

Die AG Wolf verweist auf den Paragrafen 45 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, das Entnahmetatbestände beschreibt. Ausnahmen seien möglich „zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden“ oder „aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art“.

Der ernste wirtschaftliche Schaden, den Wölfin Gloria verursacht habe, sei unstreitig, so Höchst, Steinmann und Drinkmann. „Es kommt nur noch darauf an, ob es flächendeckende, zumutbare Herdenschutzmaßnahmen gibt. Nach unserer Auffassung nein! Auch hier verfügen andere Bundesländer über mehr Erfahrung und Rechtssicherheit.“

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