Gericht lehnt Eilantrag auf Abschuss von Wölfin „Gloria“ ab

Wolf

Ein Schäfer aus dem Kreis Wesel ist mit einem Eilantrag auf Abschuss von Wölfin „Gloria“ gescheitert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte ab. Ein anderes Verfahren läuft noch.

Dorsten

, 15.01.2021, 16:19 Uhr / Lesedauer: 1 min
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Eilantrag eines Schäfers aus Wesel auf Abschuss von Wölfin „Gloria“ abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Eilantrag eines Schäfers aus Wesel auf Abschuss von Wölfin „Gloria“ abgelehnt. © dpa

Mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht Düsseldorf wollte ein Schäfer aus dem Kreis Wesel den Abschuss von Wölfin „Gloria“ erreichen. Das Gericht lehnte es ab, den Kreis Wesel im Eilverfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Tötung der Wölfin zu verpflichten. Das teilte das Gericht am Freitag mit.

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Zur Begründung führte das Gericht aus, dass aktuell ein reguläres Klageverfahren laufe und die vom Schäfer geforderte Anordnung zu einer Vorwegnahme der in diesem Hauptverfahren zu treffenden Entscheidung führen würde. Dem Schäfer sei es demnach zuzumuten, die Entscheidung in dem Hauptverfahren abzuwarten.

Weitere Risse und Welpen nicht ausgeschlossen

Es sei zwar nicht auszuschließen, dass die Wölfin bis dahin weitere Schafe aus dem Bestand des Schäfers reiße und auch weitere Welpen werfe, so das Gericht weiter. Die für den Schäfer zu befürchtenden Nachteile seien jedoch „nicht derart schwerwiegend, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten sei“.

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Laut einer Zählung des Rheinischen Bauernverbandes gehen seit 2018 nachweislich 78 getötete oder verletzte Schafe sowie 14 Stück Damwild auf das Konto von „Gloria“.

Mit dpa