Um dieses besondere Schild (hier die Enthüllung Ende April) an der A31 bei Heek gibt es Wirrwarr.

Um dieses besondere Schild (hier die Enthüllung Ende April) an der A31 bei Heek gibt es Wirrwarr. © Till Goerke

Kurioses Wirrwarr um ein besonderes Schild an der A31 bei Heek

rnEnergiewende

Es ist ein besonderes Schild, das Ende April an der A31 bei Heek enthüllt wurde. Eines, das auf die Bedeutung der Region hinweist. Noch ist es ein Provisorium. Daraus ergibt sich das Wirrwarr.

Heek

, 27.05.2022, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Vor knapp einem Monat wurde ein besonderes Schild an der A31 bei Heek enthüllt. Der Hinweis auf die „Energieallee A31“. Der feierliche Akt mit politischer Prominenz war zugleich der Auftakt eines Tauziehens. Denn noch ist das Schild nur ein Provisorium. Dabei ist die Botschaft ein Markenzeichen der Region.

Jetzt nimmt das Thema Fahrt auf. Der Landesverband Erneuerbare Energien (Lee NRW) – offiziell federführend für das Aufstellen des Schildes – hat ein Schreiben an die Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde aufgesetzt. Vermeintliche Genehmigungsbehörde. Doch der Reihe nach.

Schreiben liegt Redaktion vor

Das Schreiben des Lee liegt der Redaktion vor. Darin macht sich der Landesverband dafür stark, die Hinweisschilder dauerhaft an der Autobahn 31 bei Heek und Heiden aufstellen zu dürfen. Die Rede ist hier von sogenannten „touristischen Unterrichtungstafeln“.

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Jeder dürfte die braunen Schilder mit weißer Schrift von Autobahnen kennen. Es ist ein Verkehrszeichen, das zum Beispiel auf Schlösser oder historische Ortskerne in der Nähe hinweist.

Im Heeker Fall – ebenso in Heiden – weisen die optisch identischen Hinweisschilder aus dicker Plane auf die zahlreichen Windenergieanlagen, mehrere Biogasanlagen sowie einige PV-Freiflächenanlagen zwischen dem Abschnitt Dreieck Bottrop und dem Autobahnkreuz Schüttorf hin.

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Diesem rund 100 Kilometer langen Teilstück der A31 kommt also im Zuge der Energieversorgung und der Energiewende eine große Bedeutung zu. Genau darauf soll auch das Schild in Heek aufmerksam machen.

Weg von fossilen Brennstoffen

Spätestens seit dem Krieg in der Ukraine, verbunden mit den stark gestiegenen Energiepreisen, dürfte auch dem Letzten klar geworden sein, wie wichtig eine von fossilen Brennstoffen unabhängige Energieversorgung ist. Ganz nebenbei profitiert davon auch das Klima.

So weit, so gut. Doch der Antrag des Lee hat einen Haken. Er ist an die falsche Adresse gegangen. Nicht postalisch, sondern von der Zuständigkeit her. Das ergeben Recherchen der Redaktion.

Noch ist die "Touristische Unterrichtungstafel" an der A31 bei Heek nur ein Provisorium. Ob es mal eine dauerhafte Installation gibt liegt in den Händen der Autobahn GmbH des Bundes.

Noch ist die „Touristische Unterrichtungstafel“ an der A31 bei Heek nur ein Provisorium. Ob es mal eine dauerhafte Installation gibt, liegt in den Händen der Autobahn GmbH des Bundes. © Till Goerke

Ergänzend dazu teilt die Bezirksregierung Münster auf Anfrage mit: „Mit Änderung der Zuständigkeit der Bundesautobahn zum 1. Januar 2021 zur Autobahn GmbH des Bundes ist unsere Zuständigkeit im Bereich der Autobahn vollständig aufgehoben worden.“

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Und das heißt jetzt was? Dass für das Verfahren zur Aufstellung von „touristischen Unterrichtungstafeln“ nun ausschließlich die Autobahn GmbH zuständig ist.

Autobahn GmbH reagiert

Etwas, das dem Lee so nicht bewusst war, wie eine Nachfrage ergibt. Die örtlichen, an der Aktion beteiligten Akteure sollen an die Bezirksregierung verwiesen haben. Dass sich die Zuständigkeiten geändert haben, haben sie offensichtlich auch nicht gewusst.

Jetzt muss es also einen neuen Anlauf geben, um die Schilder in eine dauerhafte Form zu überführen. Schließlich hat sich der Landesverband auf die Fahne geschrieben, alles dafür Notwendige zu tun. Doch wie läuft das mit so einem Antrag bei der Autobahn GmbH ab? Wir haben nachgefragt.

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Bernd Löchter, Leiter der Stabsstelle Kommunikation, erklärt: „Der Antragsteller beantragt formlos die Aufstellung einer touristischen Hinweistafel. Dann erhält er weitere Informationen zum Vorgehen, der Kostenübernahmeerklärung und einen Fragenkatalog.“

Grobe Vorauswahl findet statt

Anhand dieser Informationen finde dann eine grobe Vorauswahl statt. Bei einer positiven Prüfung werde der eingereichte Vorschlag – in diesem Fall aus Heek – mit einem internen Gremium besprochen.

Nicht sofort, sondern jeweils jährlich im Oktober. Dabei werde eine Empfehlung ausgesprochen. Also „ja“ oder „nein“. „Im Anschluss trifft die Autobahn GmbH die Entscheidung und veranlasst alles weitere“, so Bernd Löchter.

Wie diese also im Heeker Fall einmal aussehen wird, ist derzeit völlig offen. Eine Vorabprognose gibt es nicht. Bis Ende Oktober 2022 heißt es, Geduld zu bewahren. Mindestens.

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