Neuaufnahme des Prozesses gegen Dortmunder Frauenarzt: Verteidiger sprechen von Verjährung
Gerichtsprozess
Die Verteidiger des Frauenarztes, der Patientinnen heimlich gefilmt und sexuell missbraucht haben soll, halten die Vorwürfe zum Teil für verjährt. Der Prozess wurde heute neu aufgenommen.

Der Gynäkologe vor Gericht. Rechts sein Verteidiger Clemens Louis, links Oliver Allesch. © Martin von Braunschweig
Mit einem Paukenschlag begann die Neuaufnahme des Prozesses gegen den Dortmunder Frauenarzt, der Patientinnen heimlich gefilmt und sexuell missbraucht haben soll: „Unser Mandant kann und wird wegen der Filmaufnahmen nicht verurteilt werden“, hieß es in dem Antrag der beiden Rechtsanwälte Oliver Allesch und Clemens Louis, der zu Prozessbeginn verlesen wurde. Die letzte Tat fand laut Staatsanwaltschaft im Dezember 2011 statt. Spätestens im Dezember 2017 sei daher die absolute Verjährungsfrist abgelaufen.
Allesch beantragte, das Verfahren hinsichtlich der Filmaufnahmen und der Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Patientinnen einzustellen. Die Richter der 31. Strafkammer sollten anschließend nur noch über die Missbrauchsvorwürfe verhandeln. Um nicht das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren zu verletzen, sollte eine Entscheidung über die Verjährung noch vor der Verlesung der Anklageschrift erfolgen. „Andernfalls könnten die Öffentlichkeit und auch die beiden Schöffen beeinflusst werden“, sagte der Verteidiger.
Stellungnahme der Staatsanwaltschaft am Montag
Dass die Richter den Antrag absolut ernst nehmen, machte der Vorsitzende Richter Ulf Pennig schnell klar. „Wir werden keinen Schnellschuss machen“, sagte er. Bis Montag erhalten nun die Staatsanwaltschaft und die Patientenvertreter Gelegenheit, zu dem Argumenten der Verteidiger Stellung zu nehmen. Erst danach werde die Kammer beraten und eine Entscheidung treffen. Ob der Prozess in der kommenden Woche fortgesetzt werden kann, steht daher noch nicht fest.
Vorheriger Prozess wegen möglicher Befangenheit abgebrochen
Das Verfahren gegen den 57-jährigen Gynäkologen zieht sich bereits seit Jahren: Die Vorwürfe kamen bereits Ende 2011 ans Tageslicht. Im Frühjahr 2014 legte die Staatsanwaltschaft ihre Anklageschrift vor. Ende 2015 startete das Landgericht einen ersten Verhandlungsversuch. Der Prozess musste jedoch später abgebrochen worden, weil sich ein medizinischer Sachverständiger als möglicherweise befangen entpuppte. Die Suche nach einem neuen Gutachter und die Fertigstellung von dessen Expertise dauerte nun fast zwei Jahre.
Der Angeklagte präsentierte sich am Donnerstag eher gelassen. Wirkte er im Dezember 2015 noch gehetzt und nervös, strahlte er nun große Ruhe aus. Eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs wäre allerdings auch nach einer teilweisen Einstellung des Verfahrens nicht vom Tisch. Als Arzt praktiziert der 57-Jährige schon lange nicht mehr.