Neuaufnahme des Prozesses gegen Dortmunder Frauenarzt: Verteidiger sprechen von Verjährung

Gerichtsprozess

Die Verteidiger des Frauenarztes, der Patientinnen heimlich gefilmt und sexuell missbraucht haben soll, halten die Vorwürfe zum Teil für verjährt. Der Prozess wurde heute neu aufgenommen.

Dortmund

, 06.09.2018, 12:54 Uhr / Lesedauer: 2 min
Der Gynäkologe vor Gericht. Rechts sein Verteidiger Clemens Louis, links Oliver Allesch.

Der Gynäkologe vor Gericht. Rechts sein Verteidiger Clemens Louis, links Oliver Allesch. © Martin von Braunschweig

Mit einem Paukenschlag begann die Neuaufnahme des Prozesses gegen den Dortmunder Frauenarzt, der Patientinnen heimlich gefilmt und sexuell missbraucht haben soll: „Unser Mandant kann und wird wegen der Filmaufnahmen nicht verurteilt werden“, hieß es in dem Antrag der beiden Rechtsanwälte Oliver Allesch und Clemens Louis, der zu Prozessbeginn verlesen wurde. Die letzte Tat fand laut Staatsanwaltschaft im Dezember 2011 statt. Spätestens im Dezember 2017 sei daher die absolute Verjährungsfrist abgelaufen.

Die Verjährungsfrist im Strafrecht läuft ab dem Tag der letzten vorgeworfenen Straftat. Im vorliegenden Fall also am 22. Dezember 2011. Die Dauer der Verjährungsfrist richtet sich nach der Höhe der Strafandrohung. Die beiden Verteidiger Oliver Allesch und Clemens Louis gehen davon aus, dass diese bei ihrem Mandanten drei Jahre beträgt. Durch den ersten Prozessanlauf und weitere Vernehmungen wurde die Verjährungsfrist zwischenzeitlich immer wieder unterbrochen und fing anschließend an, weiterzulaufen. Nach Ansicht der Verteidiger greift im Fall des Frauenarzt allerdings die sogenannte „absolute Verjährungsfrist“. Diese sei unabhängig von allen Unterbrechungen und doppelt so lang wie die ursprüngliche. Nach sechs Jahren sei also überhaupt nichts mehr zu machen. Dieser Tag war aus Sicht der Anwälte am 22. Dezember 2017 erreicht.

Allesch beantragte, das Verfahren hinsichtlich der Filmaufnahmen und der Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Patientinnen einzustellen. Die Richter der 31. Strafkammer sollten anschließend nur noch über die Missbrauchsvorwürfe verhandeln. Um nicht das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren zu verletzen, sollte eine Entscheidung über die Verjährung noch vor der Verlesung der Anklageschrift erfolgen. „Andernfalls könnten die Öffentlichkeit und auch die beiden Schöffen beeinflusst werden“, sagte der Verteidiger.

Stellungnahme der Staatsanwaltschaft am Montag

Dass die Richter den Antrag absolut ernst nehmen, machte der Vorsitzende Richter Ulf Pennig schnell klar. „Wir werden keinen Schnellschuss machen“, sagte er. Bis Montag erhalten nun die Staatsanwaltschaft und die Patientenvertreter Gelegenheit, zu dem Argumenten der Verteidiger Stellung zu nehmen. Erst danach werde die Kammer beraten und eine Entscheidung treffen. Ob der Prozess in der kommenden Woche fortgesetzt werden kann, steht daher noch nicht fest.

Vorheriger Prozess wegen möglicher Befangenheit abgebrochen

Das Verfahren gegen den 57-jährigen Gynäkologen zieht sich bereits seit Jahren: Die Vorwürfe kamen bereits Ende 2011 ans Tageslicht. Im Frühjahr 2014 legte die Staatsanwaltschaft ihre Anklageschrift vor. Ende 2015 startete das Landgericht einen ersten Verhandlungsversuch. Der Prozess musste jedoch später abgebrochen worden, weil sich ein medizinischer Sachverständiger als möglicherweise befangen entpuppte. Die Suche nach einem neuen Gutachter und die Fertigstellung von dessen Expertise dauerte nun fast zwei Jahre.

Der Angeklagte präsentierte sich am Donnerstag eher gelassen. Wirkte er im Dezember 2015 noch gehetzt und nervös, strahlte er nun große Ruhe aus. Eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs wäre allerdings auch nach einer teilweisen Einstellung des Verfahrens nicht vom Tisch. Als Arzt praktiziert der 57-Jährige schon lange nicht mehr.

Schlagworte:

Dortmund am Abend

Täglich um 18:30 Uhr berichten unsere Redakteure für Sie im Newsletter Über die wichtigsten Ereignisse des Tages.

Lesen Sie jetzt