Verwaltungsgericht kippt Auflagen für Hooligan-Demo
Polizei veröffentlicht Route
Mit einem Auflagenbescheid wollte die Dortmunder Polizei einen Hooligan-Aufmarsch am Samstag in der Innenstadt verhindern. Doch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied am Mittwoch: Die Hooligans dürfen marschieren. Wir zeigen die Demo-Route.
Aktualisierung 15.57 Uhr: Gericht hebt Auflagen auf
Laut Polizei hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Auflagen aufgehoben. Nach dem jetzigen Stand dürfen die Hooligans am Samstag marschieren, die Polizei hatte sich für eine Standkundgebung ausgesprochen. Die Polizei prüft nun das Urteil - und ob sie in die nächste Instanz geht.
Polizeipräsident Gregor Lange zum Urteil: "Der Beschluss ist für uns nicht hilfreich. Wir prüfen die Argumente des Gerichts und entscheiden, ob wir beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen."
Die Route für die Hooligan-Demo:
Saarlandstraße (ab Grünfläche Stadthaus), Hainallee, Landgrafenstraße, Märkische Straße, Heiliger Weg, Kronprinzenstraße, Düsseldorfer Straße, Hamburger Straße , Gerichtsstraße.
Der große Bereich (rechts) zeigt den Demo-Bereich. Quelle: Polizei Dortmund
Aktualisierung 15.26 Uhr: Mögliche Demo-Bereiche
Die Polizei hat mögliche Bereiche für die Demo am Samstag veröffentlicht:
Unsere Karte zeigt die derzeit möglichen Bereiche in denen Anwohner und Firmen etc. betroffen sein könnten. #Dortmund#Demo 08.10.2016 pic.twitter.com/UQSXRnsAoh
— Polizei NRW DO (@polizei_nrw_do)
Für betroffene Anwohner richtet die Polizei ein Bürger-Telefon ein: (0231) 1325555. Die Nummer ist am Donnerstag und Freitag (10 bis 18 Uhr) sowie am Samstag ab 9 Uhr zu erreichen.
Aktualisierung 15.15 Uhr: Entscheidung noch heute
Um kurz nach 15 Uhr hat bei der Polizei eine Pressekonferenz zur Demo am Samstag begonnen. Erste Erkenntnis: Man rechnet damit, dass das Verwaltungsgericht noch heute über die Klage der Hooligans gegen die Demo-Auflagen der Polizei entscheidet.
@polizei_nrw_do:Hooligan-Aufmarsch 8.10.16 entweder südliche und östliche Innenstadt oder Standkundgebung im Bereich Hauptbahnhof. pic.twitter.com/x7hzIuALBA
— Peter Bandermann (@RN_Bandermann)
Wir berichten weiter.
Vorbericht: Hooligans klagen gegen Demo-Auflagen der Polizei
Mit ihren Auflagen gegen rechtsextreme Demonstrationen hat die Dortmunder Polizei in den vergangenen 15 Jahren bundesweit Standards gesetzt. Ob sie einen Hooligan-Aufmarsch durch die Innenstadt und das Gerichtsviertel am Samstag (8.10.2016) tatsächlich auf eine Standkundgebung eindampfen kann, darüber entscheidet das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Denn der Demonstrations-Anmelder aus Bremen hat gegen die Auflagen der Polizei am Dienstag (4.10.2016) eine Klage eingereicht. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen sagte, dass die Richter am Donnerstag (6.10.2016) entscheiden werden.
Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange hatte seine Auflagen mit einer "konkreten Gefahrenprognose" begründet. Die Demonstration einer "gewaltsuchenden Hooliganszene" und von Rechtsextremisten sei "nicht verantwortbar". Im Interesse der öffentlichen Sicherheit ordnete die Polizei per Auflagenbescheid eine "Standkundgebung" an. Die Hooligans sollten sich also nicht mit einem Aufmarsch durch die Innenstadtbezirke in Szene setzen können, was weniger attraktiv wäre und die Teilnehmerzahl nach unten drücken würde. Angekündigt hatte der Hooligan und Rechtsextremist aus Bremen 300 Teilnehmer. Die Polizei rechnet mit deutlich mehr Hooligans - und Gegenprotest.
Der Beschluss der Verwaltungsrichter steht zwar noch aus, aber die Polizei veröffentlicht bereits am Mittwochnachmittag (5.10.2016) die angemeldete Aufmarsch-Route der Hooligans, für deren Demo auch Neonazis werben. Betroffene Anwohner und Bürger sollen sich auf die Einschränkungen einstellen können. Bei einem Aufmarsch muss die Polizei auch Hauptverkehrsstraßen, die in die Innenstadt führen, sperren. Auch der öffentliche Nahverkehr dürfte beeinträchtigt sein. Die Polizei bereitet also einen Großeinsatz vor.
Ein Sprecher der Polizei in Magdeburg sagt, dass eine Demonstration des Vereins "Gemeinsam stark Deutschland" zuletzt "friedlich verlaufen sei. Ein Argument, mit dem der Anmelder auch vor Gericht arbeiten wird.
- Hooligans ,
- Rechtsextremismus ,
- Polizei ,
- Innenstadt ,
- City