Starke Delta-Verbreitung in Dortmund – Gesundheitsamt hat neue Erkenntnisse

Coronavirus

Warum breitet sich die Delta-Variante des Coronavirus so stark in Dortmund aus? Woher kommen die Fälle? Was bringen Tests? Dazu hat das Gesundheitsamt neue Erkenntnisse – und einen eindringlichen Appell.

Dortmund

, 21.07.2021, 17:56 Uhr / Lesedauer: 2 min
Zur starken Verbreitung der Corona-Delta-Variante hat das Dortmunder Gesundheitsamt neue Erkenntnisse - und eine deutliche Warnung.

Zur starken Verbreitung der Corona-Delta-Variante hat das Dortmunder Gesundheitsamt neue Erkenntnisse - und eine deutliche Warnung. © dpa

In Dortmund breitet sich die sehr ansteckende Delta-Virusvariante weiter aus. Innerhalb eines Monats (vom 21. Juni bis 21. Juli) hat sich die Zahl der nachgewiesenen Delta-Fälle von 1 auf 90 gesteigert - erst am Mittwoch kamen 7 hinzu.

Eine eindringliche Warnung, verbunden mit einem Appell, richtet das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund am Mittwoch (21.7.) deshalb an die Dortmunder.

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Und einen Mitgrund für die starke Verbreitung liefert die Behörde jetzt auch: „Bei der Auswertung der Infektionsfälle hat das Gesundheitsamt festgestellt, dass viele der Ansteckungen mit dieser Virusvariante unmittelbar auf eine Reise zurückzuführen sind.“

Demnach ist die Delta-Variante des Coronavirus in vielen Urlaubsländern stärker verbreitet und die Inzidenzen befinden sich dort auf einem deutlich höheren Niveau als aktuell in Deutschland. Die Inzidenz in Deutschland liegt laut Robert-Koch-Institut (RKI) am Mittwoch bei 11,4 - in Dortmund liegt sie bei 10, soll mit den Mittwochszahlen jedoch auf 9 sinken.

Sorgloses Verhalten - Tests sollen helfen

„Eine unbeschwerte Urlaubsstimmung führt möglicherweise zu sorglosem Verhalten und zu mehr beziehungsweise neuen Kontakten“, heißt es in der Mitteilung des Gesundheitsamtes. Gerade ist Haupt-Urlaubszeit, die Sommerferien enden am 17. August.

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Wo kann ich mich testen lassen?

Eine Übersicht der Teststellen im Stadtgebiet findet sich unter https://rathaus.dortmund.de/statData/shiny/Teststellen.html.

„Daher appelliert das Gesundheitsamt an alle Reisenden, sich freiwillig unmittelbar nach Ankunft aus dem Urlaub sowie zusätzlich nach etwa einer Woche an einer Bürgerteststelle kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen.“

Corona-Tests können demnach als „Frühwarnsystem“ erheblich zur Sicherheit aller beitragen und auch die Entwicklung des gesamten Infektionsgeschehens entsprechend beeinflussen.

Schnelltests bei Delta-Virus oft erst falsch-negativ

Allerdings schränkt das Gesundheitsamt in Bezug auf die Tests auch ein und verdeutlicht so die Warnung: „Erste Beobachtungen belegen, dass Antigen-Schnelltests bei der Delta-Virusvariante mitunter im frühen Infektionsstadium falsch-negative Ergebnisse zeigen.“

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Die Ursache dafür: Bei einer Infektion mit dieser Virusvariante steige die Viruslast zunächst langsam an und die Infektiosität werde oft erst einige Tage nach Symptombeginn erkannt.

„Im Urlaubsland kurz vor dem Heimflug durchgeführte Tests erwecken möglicherweise ein falsches Sicherheitsgefühl bei den Reisenden“, warnt das Gesundheitsamt. Viele Infizierte verwechseln anschließend die Covid-19-Symptomatik mit einer normalen Erkältung und führen das etwa auf eine zu kalt eingestellte Klimaanlage zurück.

Doch manche der Reiserückkehrenden bemerken auch gar keine Symptome, obwohl sie infiziert sind und geben die Infektion dann an andere Personen weiter. Das gilt auch für bereits vollständig geimpfte Personen, heißt es vom Gesundheitsamt, „die selbst allerdings gegen schwere Krankheitsverläufe geschützt sind“.

Regeln beachten und Kontakte reduzieren

Darüber hinaus sollten die Reiserückkehrenden bis zwei Wochen nach ihrer Rückkehr die sogenannten AHA-AL-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken, App, Lüften) verstärkt beachten und ihre Kontakte, vor allem zu besonders gefährdeten Personengruppen, reduzieren.

Außerdem hat das Gesundheitsamt auch einen Hinweis für alle Arbeitnehmer: Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung besteht für Beschäftige eine Testpflicht nach fünftägiger urlaubsbedingter Abwesenheit vom Büroarbeitsplatz, sofern sie nicht vollständig immunisiert sind.

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