Richter entscheiden: Hooligans dürfen nicht marschieren
Demonstration am Samstag
Das Oberverwaltungsgericht in Münster folgt einer Gefahrenprognose der Dortmunder Polizei und lässt drei Bezirke der Dortmunder Innenstadt nicht für einen Aufmarsch von Hooligans und Rechtsextremisten zu. Die Richter in Münster haben damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gedreht.
- Oberverwaltungsgericht Münster teilt Sicherheitsbedenken der Polizei
- Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gekippt
- Hooligans dürfen nicht durch Dortmunder Innenstadt marschieren
- Standkundgebung auf der Bahnhofstraße
- Weg zum Bundesverfassungsgericht ist offen
- 412
- 452
- 453
- 455
- 456
- 460
- 475
- Airport-Express
- U 43
Aktualisierung 19.55 Uhr: Kommentar des Polizeipräsidenten
Polizeipräsident Gregor Lange reagierte am Freitagabend mit diesem Satz auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Münster: "Ich freue mich über die Entscheidung. Sie zeigt, dass man unserer Gefahrenprognose und Rechtsauffassung gefolgt ist. Die Entscheidung trägt zu mehr Sicherheit für die Teilnehmer der Versammlungen, Unbeteiligten und der eingesetzten Polizeibeamten bei."
Aktualisierung 19.37 Uhr: Die wichtigste Aussage der Richter
Die Richter in Münster begründen ihren Beschluss so: "Nach den plausiblen Darlegungen der Polizei und dem übrigen Akteninhalt ist es hinreichend wahrscheinlich, dass es zu einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben sowie für das Eigentum Dritter kommt, falls die angemeldete Versammlung als Aufzug durchgeführt wird." Die Pressestelle der Dortmunder Polizei berichtete soeben, dass nach aktuellem Stand der Rechtslage die Bahnhofstraße neben dem Hauptbahnhof Ort einer Standkundgebung von Hooligans sein wird.
So haben wir bisher berichtet:
Auf einer fast vier Kilometer langen Strecke wollten laut Polizei "gewaltsuchende Hooligans" und Rechtsextremisten in Dortmund gegen den Terrorismus demonstrieren. Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange wollte den Aufmarsch der Hooligans auf eine Standkundgebung neben dem Hauptbahnhof eindampfen. Nach einer Klage des Demonstrations-Anmelders aus Bremen musste in erster Instanz das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entscheiden - und hatte am 5.10.2016 die Argumente der Dortmunder Polizei verworfen. Die Sicherheitsbedenken seien nicht gut genug begründet und nicht durch Tatsachen belegt, so die Richter. Mehr zu dem Beschluss der Richter in diesem Artikel:
Polizeipräsident Gregor Lange wählte die zweite Instanz und legte beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine Beschwerde ein. Erfolgreich: Die Richter in Münster kippten den Beschluss aus Gelsenkirchen am Freitagabend gegen 18.45 Uhr. Ob der Demonstrations-Anmelder aus Bremen das Bundesverfassungsgericht einschaltet, ist unserer Redaktion zurzeit nicht bekannt.
Dortmunds Nahverkehrsunternehmen DSW21 nannte gestern vorsorglich die betroffenen Bus- und Bahnlinien, die wegen eines Aufmarsch verspätet oder zeitweise auch gar nicht fahren würden. Sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen und die Entscheidung aus Münster verwerfen - hier die betroffenen Linien:
- 412
- 452
- 453
- 455
- 456
- 460
- 475
- Airport-Express
- U 43
Anwohner, die auf der Aufmarschstrecke oder in unmittelbarer Nähe wohnen und tagsüber auf ihren PKW angewiesen sind, sollten das Auto am Vormittag weit außerhalb der Strecke abstellen. Andernfalls könnten sie innerhalb der Absperrungen "gefangen" sein. Wer die Sperren als Anwohner passieren will, sollte einen Personalausweis mit sich führen. Demonstrieren wollen die Hooligans von 14 bis 20 Uhr. Beeinträchtigungen können schon am Vormittag und auch nach 20 Uhr spürbar sein.
Die Pflegedienstleiterin Cornelia Münstermann vom Pflegedienst "Zuhause auf Zack" sagte, dass Demonstrationen und lange Straßensperren für Pflegedienste und deren Patienten stets eine große Belastung seien: „Unsere Insulin-Patienten warten darauf, dass wir sie pünktlich um 17.30 Uhr mit dem Medikament versorgen. Damit sie anschließend ihr Bütterchen essen können. Ohne Insulin können sie in Gefahr geraten.“
"Menschenwürde im Minusbereich"
Cornelia Münstermann: "Für pflegebdürftige Patienten ist das alles sehr unangenehm." Foto: Peter Bandermann
"Äußerst unangenehm" sei die Situation auch für Patienten, die bettlägerig sind, im Rollstuhl sitzen und sich nicht selbst waschen können. „Sie nässen sich ein und sitzen im eigenen Kot. Da versinkt die Menschenwürde mit jeder verstrichenen Minute im Minusbereich, wenn sie auf uns warten müssen“, sagte die Krankenschwester. Die Polizei hat ihre Kräfte angewiesen, die Pflegedienste an den Sperren durchzulassen - sofern die Einsatzlage das zulässt und keine Gefahr besteht. In Dortmund gibt es rund 100 Pflegedienste. Sie betreuen etwa 5000 Patienten.
Auftreten soll in Dortmund auch die Rechtspopulistin Tatjana Festerling, die immer wieder mit polemischen und fremdenfeindlichen Äußerungen gegen Flüchtlinge auffällt. Im Oktober 2015 forderte sie den Austritt Sachsen-Anhalts aus der Bundesrepublik Deutschland. Zwei Monate später sagte sie in einer Rede, dass Heimatverteidigung "auch konkret" stattfinden müsse. Mehrere Ermittlungsverfahren gegen sie wurden von Staatsanwaltscaften eingestellt.
Laut Auflage der Polizei sollten die Hooligans nur eine Standkundgebung neben dem Hauptbahnhof (Bahnhofstraße) durchführen. Eine Standkundgebung wäre weniger attraktiv als ein Aufmarsch, sodass mit weniger Teilnehmern zu rechnen wäre.