Maskenpflicht in der City: Stadt Dortmund sagt, wie es jetzt weitergeht
Corona-Maßnahmen
Die Maskenpflicht in Teilen der Dortmunder Innenstadt sowie auf Wochenmärkten wird verlängert. Das gab die Stadt Dortmund in einer Pressemitteilung bekannt.

Auf dem Westenhellweg gilt weiterhin zwischen 9 und 20 Uhr die Maskenpflicht - genau wie auf dem Ostenhellweg und den Dortmunder Wochenmärkten. © Stephan Schütze
So müssen Passanten auf dem Westenhellweg und dem Ostenhellweg täglich zwischen 9 und 20 Uhr mindestens eine medizinische Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht in den Seitenstraßen. Dort gibt es bereits seit dem 25. November wieder eine solche Regelung.

Die Schilder zur Maskenpflicht können hängen bleiben - mindestens für vier Wochen. Dann wird neu über die Maskenpflicht entschieden. (Archiv) © Wilco Ruhland
Maskenpflicht zu Marktzeiten
Außerdem müssen Besucher der Dortmunder Wochenmärkte auf der Marktfläche eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen, auch in den Stadtteilen. Hier gilt die Anordnung nur zu den Marktzeiten.
Innenstadt:
- Hansamarkt (inklusive Hansastraße zwischen Westenhellweg und Silberstraße): mittwochs von 7-14 Uhr, freitags von 8 bis 15 Uhr, samstags von 7 bis 15 Uhr
- Nordmarkt: dienstags und freitags von 7 bis 13 Uhr
- Davidismarkt (Davidisstraße zwischen der Von-der-Tann-Straße und
Walderseestraße): samstags von 7 bis 13 Uhr - Dorstfeld (Wilhelmplatz): freitags von 7 bis 13 Uhr
Westen:
- Lütgendortmund (Platz an der Limbecker Straße), mittwochs und samstags von 7 bis 13 Uhr
- Mengede (Marktplatz an der Siegburgstraße): mittwochs und samstags von 7 bis 13 Uhr
- Huckarde (Platz an der Rahmer Straße): dienstags und freitags von 7 bis 13 Uhr
Nordosten:
- Eving (Evinger Straße zwischen Bezirksverwaltungsstelle
und dem Einkaufszentrum): freitags von 7 bis 13 Uhr - Scharnhorst (nördlicher Teil des Schulparkplatzes an der Straße Buschei): donnerstags von 7 bis 13 Uhr
- Brackel (Platz zwischen Brackeler Hellweg und Oberdorfstraße): donnerstags von 7 bis 13 Uhr
Süden:
- Hombruch (Marktplatz und Harkortstraße zwischen Tannenstraße und
Singerhoffstraße): mittwochs und samstags von 7 bis 13 Uhr - Hörde (Platz an der schlanken Mathilde und Hermannstraße zwischen
Semerteichstraße und Hörder Rathausstraße): dienstags und freitags von 7 bis 13 Uhr - Aplerbeck (Marktplatz Köln-Berliner-Straße/Ecke Schüruferstraße): donnerstags zwischen 7 und 13 Uhr
Regelung gilt vorerst für vier Wochen
Mit der Maskenpflicht möchte die Stadtverwaltung weiterhin der aktuellen Verbreitung des Corona-Virus entgegenwirken. Beschlossen ist die Maskenpflicht nun erstmal für die nächsten vier Wochen, also bis zum 9. Februar (Mittwoch). Danach werde die Situation neu bewertet.

Auch auf den Wochenmärkten sind Passanten zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet, jedoch nur zu den Marktzeiten. (Archiv) © Oliver Schaper
Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können (mit Attest), sind von der Regelung ausgenommen.
Ausnahmen gibt es auch für feste Sitz- oder Stehplätze, zum Beispiel an Imbissständen, oder zum kurzzeitigen Essen und Trinken.