Dortmunder Innenstadt: Wo gilt 2022 eigentlich noch die Maskenpflicht?

© Joscha F. Westerkamp

Dortmunder Innenstadt: Wo gilt 2022 eigentlich noch die Maskenpflicht?

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Weihnachtsmarkt – vorbei. Silvester-Sonderregeln – abgelaufen. In Teilen der Dortmunder Innenstadt gilt trotzdem noch die Maskenpflicht. Allerdings nur zu bestimmten Zeiten.

Dortmund

, 06.01.2022, 11:50 Uhr / Lesedauer: 2 min

Im November, im Dezember, zum Jahreswechsel – immer galten spezielle Verordnungen. Auf dem Weihnachtsmarkt mussten Masken getragen werden, rund um Champions-League- und Bundesliga-Spiele auch, an Silvester galt dann rund um die Reinoldikirche, auf dem Alten Markt und zwischen Hauptbahnhof und Petrikirche sogar: Niemand, wirklich niemand darf sich näher als 1,50 Meter kommen.

All diese Allgemeinverfügungen der Stadt Dortmund sind mittlerweile ausgelaufen. Einige wenige Regeln bleiben aber 2022 bestehen – in Teilen der Innenstadt gilt also weiterhin die Maskenpflicht als Gegenmaßnahme zur Ausbreitung des Coronavirus.

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Auf zwei Straßen gilt die Maskenpflicht täglich

Weiterhin gültig ist etwa der Absatz zu Westenhellweg und Ostenhellweg. Auf der kompletten Strecke zwischen Westentor und Ostwall muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden – täglich in der Zeit zwischen 9 und 20 Uhr. Auf den Nebenstraßen innerhalb des Walls ist das anders, meistens jedenfalls.

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Ausnahmen gelten mittwochs, freitags und samstags, also zu den Wochenmarkt-Zeiten. Wer gezielt den Hansamarkt besucht oder auch nur die Flächen betritt, muss OP-, FFP2- oder eine ähnliche Maske tragen.

Einige Menschen müssen keine Maske tragen

Das gilt mittwochs von 7 bis 14 und samstags von 7 bis 15 Uhr auf dem Friedensplatz und auf der Prinzenstraße zwischen Hansastraße und Olpe, freitags von 8 bis 15 Uhr auf der Hansastraße von Westenhellweg bis Silberstraße.

Verkaufspersonal an den Ständen darf eventuell auf Masken verzichten – allerdings nur, wenn sie hinter Abtrennungen stehen, etwa aus Glas oder Plexiglas. Für Vorschulkinder gilt weiterhin keine Maskenpflicht. Unter-14-Jährige können eine Alltagsmaske tragen, wenn eine medizinische nicht passt.

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Wer ein Masken-Befreiungs-Attest hat, kann ebenfalls nicht bestraft werden. Ansonsten gilt weiterhin: Wer sich „an festen Sitz- oder Stehplätzen von gastronomischen Einrichtungen“ aufhält, wer etwas isst oder trinkt oder wer die Maske aus einem anderen Grund für „nur wenige Sekunden“ abnimmt, darf das tun.

Regeln gelten auch in vielen Stadtteilen in Dortmund

Dieselben Regeln gelten auch auf Dortmunds anderen Wochenmärkten: dienstags und freitags auf dem Nordmarkt, in Huckarde und Hörde, samstags auf dem Davidismarkt im Kaiserstraßenviertel, donnerstags in Aplerbeck und Brackel, freitags in Dorstfeld und Eving, mittwochs und samstags in Hombruch, Lütgendortmund und Mengede.

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Die Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund, die all das regeln, läuft noch bis Mittwoch (12.1.). In der Regel werden diese Verordnungen kurz vor dem Auslaufdatum erneuert.

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