Ab Montag: In Teilen der Dortmunder Verwaltung gilt FFP2-Maskenpflicht

Besserer Schutz

Aufgrund der steigenden Corona-Zahlen gelten in der Dortmunder Stadtverwaltung ab Montag (13.12.) eine strengere Maskenpflicht. Die wirkt sich aber nur auf bestimmte Bereiche aus.

Dortmund

, 12.12.2021, 08:30 Uhr / Lesedauer: 1 min
In bestimmten Bereichen der Dortmunder Stadtverwaltung gilt ab Montag (13.12.) eine strenge Maskenpflicht.

In bestimmten Bereichen der Dortmunder Stadtverwaltung gilt ab Montag (13.12.) eine strenge Maskenpflicht. © Kevin Kindel (Archiv)

Vor dem Hintergrund steigender Corona-Infektionszahlen trifft die Stadtverwaltung Dortmund weitere Maßnahmen. Ab Montag (13.12.) gilt deshalb in bestimmten Bereichen eine FFP2-Maskenpflicht für Bürgerinnen und Bürger. Dies gilt vor allem dort, wo der Publikumsverkehr gesetzlich vorgeschrieben ist.

Vor allem in Bereichen mit Publikumsverkehr

Um die Schutzmaßnahmen zu erhöhen, wird ab Montag eine FFP2-Maskenpflicht für Bürgerinnen und Bürger für Bereiche mit Publikumsverkehr eingeführt. Auch Mitarbeitende in den Bereichen werden mit FFP2-Masken ausgestattet.

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Im Fokus liegen die Fachbereiche, die „hoheitliche und pflichtige Aufgaben wahrnehmen“, bei denen die Bürgerinnen und Bürger in Präsenz erscheinen müssen.

In Ausnahmen werden FFP2-Masken gestellt

Für den Fall, dass keine entsprechende FFP2-Maske bei dem verpflichtenden Termin in Präsenz vorhanden ist, wird den Fachbereichen ein Grundfundus an entsprechenden Masken zur Verfügung gestellt, aus dem im Bedarfsfall Masken verteilt werden.

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Bei Publikumsverkehr und Präsenzterminen gilt ab Montag die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den Gebäuden und Räumen folgender Fachbereiche:

  • Stadtkasse- / Steueramt
  • Rechtsamt
  • Ordnungsamt
  • Bürgerdienste
  • Schulverwaltungsamt
  • Sozialamt
  • Jugendamt
  • Gesundheitsamt
  • Stadtplanungs- / Bauordnungsamt
  • Wohnungsamt
  • Tiefbauamt
  • Eigenbetrieb Friedhöfe

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