Maskenpflicht im Freien: Entscheidung in Dortmund ist gefallen

Corona-Schutz

NRW hat ab dem 21. Juni die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Die Frage war, ob die Stadt Dortmund mit ihren Regeln für Fußgängerzonen und Parks nachzieht. Die Entscheidung ist gefallen.

Dortmund

, 18.06.2021, 11:35 Uhr / Lesedauer: 2 min
Auch in Dortmund gibt es neue Regeln zur Maskenpflicht im Freien.

Auch in Dortmund gibt es neue Regeln zur Maskenpflicht im Freien. © dpa

Auch in Dortmund müssen die Menschen ab Montag (21. Juni) im Freien keine Maske mehr tragen. Zeitgleich mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW hebt die Stadt Dortmund ihre noch bestehende Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf.

Jetzt lesen

Das bedeutet: Auf Einkaufsstraßen wie dem Westenhellweg, in Parks und am Phoenix-See sowie auf dem Außengelände des Zoos muss dann keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden. Das teilte die Stadt am Freitagvormittag (18.6.) mit.

Ausnahmen sind möglich

Es gibt allerdings - analog zu den Regelungen des Landes - einige Ausnahmen. Demnach muss außer in Innenräumen in Warteschlangen, vor Verkaufsständen und Kassen auch im Freien weiterhin Maske getragen werden, außerdem bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen außerhalb von festen Sitz- oder Stehplätzen.

Die Kommunen hätten nach der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes auch die Möglichkeit, für weitere Orte eine eigene Anordnung zu treffen - so wie es die Stadt Dortmund zuletzt mit der Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Parks gemacht hat. Die städtische Anordnung dazu läuft aber am 21. Juni aus und soll diesmal nicht verlängert werden.

Keine Maskenpflicht auf Schulhöfen

Erleichterung gibt es, wie vom Land bereits verkündet, ab der kommenden Woche auch an den Dortmunder Schulen. „Ab dem 21. Juni können auch Kinder und Jugendliche im Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen, auf eine Maske verzichten“, heißt es. Innerhalb der Schulgebäude muss weiterhin Maske getragen werden.

Am vergangenen Wochenende war bereits die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr gelockert worden. Demnach muss man in Bussen und Bahnen keine FFP2-Masken mehr tragen. Seitdem reicht wieder das Tragen einer OP-Maske.

Jetzt lesen

Trotz der Lockerungen, die durch die deutlich gesunkene Sieben-Tage-Inzidenz möglich werden, appellieren die Verantwortlichen der Stadt weiterhin an die Dortmunderinnen und Dortmunder, Vorsicht walten zu lassen - nicht zuletzt vor dem Hintergrund sich weiter ausbreitender Virusvarianten.

„Halten Sie die Hygieneregeln weiter ein! Lassen Sie sich auf jeden Fall bei Auftreten von Symptomen testen und meiden Sie nicht notwendige Kontakte“, lautet der offizielle Appell. „Wir alle müssen Verantwortung für uns und unsere Mitmenschen übernehmen.“

Lesen Sie jetzt

Dortmund am Abend

Täglich um 18:30 Uhr berichten unsere Redakteure für Sie im Newsletter Über die wichtigsten Ereignisse des Tages.

Lesen Sie jetzt