Mäuse- und Schabenbefall: Stadt schließt Imbiss

"Wok-Man" an der Brückstraße

Schaben und Mäuse krabbelten in großer Zahl hinter der Theke über den Boden: Die Stadt Dortmund hat den chinesischen Imbiss "Wok-Man" an der Brückstraße aus Hygienegründen geschlossen. Der Gastro-Betrieb kann jedoch nur bedingt etwas für den Schädlingsbefall.

DORTMUND

, 31.05.2017, 03:41 Uhr / Lesedauer: 1 min
Der "Wok-Man" an der Brückstraße. Der chinesische Imbiss wurde wegen Schädlingsbefall geschlossen.

Der "Wok-Man" an der Brückstraße. Der chinesische Imbiss wurde wegen Schädlingsbefall geschlossen.

Über Facebook erreichte diese Redaktion ein äußerst unappetitliches Video, gefilmt vor wenigen Tagen von einem Passanten vor dem Schaufenster des chinesischen Imbisses „Wok-Man“ an der Brückstraße, der dort seit über einem Jahrzehnt ansässig ist. Das Video zeigt jede Menge Schaben, die hinter der Theke über den Boden kriechen.

Bei der Stadt Dortmund reagierten die zuständigen Stellen im Ordnungsamt auf Intervention dieser Redaktion am Dienstag sofort: Der Betrieb ist geschlossen. Stadtsprecher Maximilian Löchter dazu: Bei den Schädlingen handele es sich um Schaben und Mäuse. „Sämtliche Lebensmittel, die nicht in verschlossenen Glas- oder Metallbehältern aufbewahrt wurden, werden entsorgt“, so Löchter.

Bauliche Probleme sind für Schädlingsbefall mitverantwortlich

Öffnen dürfe der Betrieb erst wieder, wenn der Schädlingsbekämpfer dem Ordnungsamt bestätige, dass das Problem behoben sei, heißt es von der Stadt. Offenbar gebe es aber auch bauliche Probleme, die im Zusammenhang mit dem Schädlingsbefall stünden. „Der Gewerbebetrieb wurde fortlaufend von einem Schädlingsbekämpfungsunternehmen betreut; der letzte Besuch fand im April 2017 statt“, so Löchter.

Auch sei der Hygienestatus des Betriebes grundsätzlich nicht zu beanstanden gewesen, heißt es in der Stellungnahme der Stadt. Das gravierende Schädlingsproblem scheint seine Ursache wohl in baulichen Mängeln zu haben, deren Behebung dem Vermieter obliegt. „Die Schädlinge befinden sich offenbar in der Zwischendecke, in der es einen Wasserschaden gegeben hatte. Sie dringen schwerpunktmäßig von dort aus in den Betrieb ein“, schreibt der Pressesprecher.

Generell gilt: Betreiber von Lebensmittelbetrieben, darunter Speisegaststätten, sind per Gesetz gehalten, geeignete Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen vorzusehen. Grundsätzlich ist ein solcher Betrieb so zu führen, dass die Risiken für die Entstehung von Schädlingsbefall von vornherein so weit wie möglich minimiert werden.

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