Lebensmittelbetriebe müssen für Kontrollen zahlen
Tausende betroffene Geschäfte
Mit altem Fett frittierte Pommes, nicht kühl gelagertes Fleisch, verdorbene Sahne: So etwas und andere Dinge beanstanden Prüfer in Lebensmittelbetrieben. Bisher waren diese Routinekontrollen in NRW kostenlos – seit Mai müssen Betriebe dafür zahlen. Das schmeckt Dortmunds Gastwirten gar nicht. Fragen und Antworten.

Ein Lebensmittelkontrolleur bei der Arbeit.
Wer wird kontrolliert?
Die Kontrollen, die in Dortmund 14 Mitarbeiter der Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung des Ordnungsamtes durchführen, betreffen vor Ort tausende Betriebe: Gaststätten, Cafés, Imbissbuden, Trinkhallen, Schlachter, Altenheime, Markthändler mit Sitz in Dortmund.
Was hat sich geändert?
Die Betriebe müssen nun für die „Plankontrolle“ zahlen – Beschluss der NRW-Landesregierung. 57 Euro für die erste Stunde plus 20 Euro Fahrtkosten, danach weitere Kosten je nach Aufwand. So wie Industriebetriebe längst für die Pflichtkontrollen ihrer Anlagen zahlen, müssen es künftig auch Lebensmittelbetriebe tun. Das ist das sogenannte Verursacher-Prinzip: „Den TÜV zahlen ja auch Sie – und nicht der Steuerzahler“, sagt Frank Seidlitz, Sprecher des zuständigen Verbraucherschutzministeriums.
Von wem kommt Kritik?
Kritik kommt vom Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) NRW, der die Rücknahme der Regelung fordert. „Ein Betrieb, der alles richtig gemacht hat, wird genauso belastet wie der, bei dem Mängel festgestellt wurden. Das kann nicht sein“, ärgert sich Bernd Niemeier, Präsident des Dehoga NRW: „Bei Polizeikontrollen wird ja auch keiner zur Kasse gebeten, der sich rechtskonform verhalten hat.“ Auch Jürgen Hinkelmann, Geschäftsführer der Bäckerei Grobe, ist sauer. „Wenn wir für nicht vernünftige Betriebsführung Strafen zahlen müssen, verstehe ich es.“
Schon bislang müssen Betriebe, in denen etwas beanstandet wird, für Nachkontrollen zahlen. Dass er aber nun für planmäßige Kontrollen, ohne Verstöße, zahlen muss, sei „ungerecht“. Bei 50 Grobe-Filialen, die ein- bis zweimal pro Jahr kontrolliert würden, rechnet er mit Kosten von mehreren tausend Euro. Dabei zahlten die Betriebe schon genug Steuern.
Was sagt das Verbraucherschutzministerium?
Ministeriumssprecher Seidlitz verweist darauf, dass es in den meisten Betrieben – wenn sie überhaupt kontrolliert werden – mit einer Stunde und damit 77 Euro getan sei.
Auch solche Beträge schmerzten jedoch kleinere Betriebe, sagt Gastronom und Dehoga-Kreisvorsitzender Heinz Overkamp: „Die haben sowieso schon zu strampeln.“ Er sieht die Plankontrollen als Aufsichtspflicht der Stadt: „Es ist ärgerlich und nicht verständlich, warum das jetzt extra berechnet wird.“
Kommt Geld aufs Konto der Stadt?
Das Land findet die neue Regelung auch deshalb gut, weil die Kommunen die Gebühren erhalten. In Dortmund gab es 2015 circa 3100 Plankontrollen. Bei gleicher Zahl flössen künftig – à 77 Euro – mindestens 238.700 Euro aufs Stadtkonto. Das Land sieht die Kommunen durch die Gebühren „finanziell besser ausgestattet, um eine noch effektivere Lebensmittelüberwachung zu betreiben“.
Also mehr Personal, mehr Kontrollen, besserer Verbraucherschutz? Die Stadt bremst diese euphorische Sicht. Die Gebühren werden nicht bar kassiert, sondern per Gebührenbescheid erhoben. Durch Erlass und Bearbeitung der Bescheide erwarte man einen „hohen Verwaltungsaufwand“, sagt Stadt-Sprecher Maximilian Löchter.
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