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Kahlschlag von mehr als 200 Bäumen an der B1 war rechtswidrig
Stadt Dortmund antwortet BUND
Die über 200 Bäume, die nahe der B1 gefällt worden sind, sind ohne Genehmigung der Motorsäge zum Opfer gefallen. Der Kahlschlag wird Konsequenzen haben.
Die Aufregung bei Dortmunds Umweltschützern über mehr als 200 Bäume auf dem Grundstück zwischen B1/Schleefstraße und Buddenacker in Aplerbeck war groß. Empört wandte sich die Dortmunder Gruppe des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) mit einem offenen Brief an Oberbürgermeister Thomas Westphal – und hatte eine Reihe von Fragen.
Unter anderem wollten die Umwelt-Experten wissen, wer die Genehmigung für die Fällaktion auf der geschützten Fläche gegeben hat. Am frühen Dienstagnachmittag (12.4.) kam die Antwort: Das Fällen der Bäume passierte ohne Wissen und Genehmigung der Stadt und war rechtswidrig. Und: Der Kahlschlag wird Konsequenzen haben.
Die Stadt werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Verursacher wegen Verstoßes gegen das Landesnaturschutzgesetz einleiten, kündigt Dortmunds Umwelt- und Planungsdezernent Ludger Wilde in einem Schreiben an den BUND an. So ein Verstoß kann mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Mögliche Gefahren für den Verkehr
Laut Wilde ist der Eigentümer der Fläche im Jahr 2020 vom Landesbetrieb Straßen.NRW beauftragt worden, die Bäume entlang der Köln-Berliner Straße und der Schleefstraße zu beseitigen. „Begründet wurde diese Aufforderung mit möglichen Gefahren für den abfahrenden Verkehr der Anschlussstelle Sölde von der B1 aufgrund der mittlerweile erreichten Größe der Bäume“, erläutert Wilde.
Die Stadt sei darüber aber nicht informiert worden, ebenso wenig darüber, dass die Rodung Ende 2021 im Auftrag des Eigentümers erfolgt sei, unterstreicht der Dezernent. Der Eigentümer habe auch keine Fällgenehmigung beantragt. Da die städtischen Dienststellen keine Kenntnis von der Rodung gehabt hätten, hätten sie auch die politischen Gremien – wie sonst üblich bei Baumfällungen – nicht informieren können.
In dem zurzeit noch rechtsverbindlichen Bebauungsplan sei das Areal als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur- und Landschaft festgesetzt, bestätigt Wilde die Auffassung des BUND, dass es sich um eine geschützte Fläche handelt. Die Rodung sei deshalb in dem erfolgten Umfang rechtswidrig.
Grundstück seit vielen Jahren in Privatbesitz
Grundsätzlich seien Eigentümer verpflichtet, ihre Grundstücke so abzusichern, dass dort niemand zu Schaden kommen könne, dafür sei auch die Entnahme von Einzelgehölzen zulässig, erklärte der Umweltdezernent, doch warum Straßen.NRW einen derart großen Gehölzeinschlag veranlasst hat, müsse Straßen.NRW beantworten, beziehungsweise die heute zuständige Autobahn GmbH.
Die Autobahn-Gesellschaft konnte dies auf Anfrage der Redaktion am Dienstag (12.4.) noch nicht beantworten.
Das Grundstück befindet sich nach Auskunft der Stadt seit mindestens 19 Jahren in Privatbesitz. Im Laufe dieser Zeit habe es einmal einen Eigentümerwechsel gegeben. Wem das Grundstück heute gehört, darüber macht die Stadt mit Verweis auf den Datenschutz keine Aussage.
Bebauungsplan soll geändert werden
Da das Areal bereits ökologische Ausgleichsfläche für eine andere überplante Fläche war, muss der Eigentümer den vorhandenen Biotopwert an anderer Stelle auf noch festzulegenden Kompensationsflächen doppelt ausgleichen. Ob und in welcher Weise der private Eigentümer die Fläche am Ende vermarkte und bewerbe, liege nicht in der Verantwortung der Stadt, teilt Wilde dem BUND mit.
Allerdings beabsichtigt die Stadt, den Bebauungsplan zu ändern, um das Gelände in ein Gewerbe- und Sondergebiet zu entwickeln. In der Antwort von Wilde an den BUND heißt es nur, das Grundstück soll „baulich unter ökologischen Auflagen entwickelt“ und umlaufend sowohl zur A44/B1 hin als auch zum Buddenacker/Köln-Berliner-Straße sowie zur Schleefstraße eingegrünt werden.
Die Dortmunder Umweltschützer des BUND, Wilhelm Auffarth und Thomas Quittek, sehen sich in ihrer Kritik an dem Kahlschlag bestätigt. „Wir sehen das positiv, dass die Stadt so umfassend auf unsere Fragen geantwortet hat“, sagte BUND-Sprecher Quittek in einer ersten Stellungnahme.
BUND ist mit der Bebauung nicht einverstanden
Allerdings sei man nicht mit dem Ziel der Stadt einverstanden, die Fläche als Sonder- oder Gewerbegebiet zu entwickeln. „Das lehnen wir ab“, erklärte Quittek. Vielmehr solle man jetzt ein Zeichen für den Natur- und Klimaschutz setzen und die Fläche nicht nur in ihrem ursprünglichen Zustand wieder herstellen, sondern sie im Sinne des Naturschutzes weiter aufwerten. „Diese Fläche darf nicht bebaut werden. Das ist unsere Forderung“, betont der BUND-Sprecher.
Die Umweltschützer fordern zudem vor dem Hintergrund des Landtagswahlkampfes, Straßen.NRW und die Autobahngesellschaft, die ein Eigenleben führten, „politisch an die Kandare zu nehmen“, so Quittek. Er sei auch gespannt, ob die Stadt beim Bußgeld das volle Strafmaß fordern werde.
Stellvertretende Leiterin der Dortmunder Stadtredaktion - Seit April 1983 Redakteurin in der Dortmunder Stadtredaktion der Ruhr Nachrichten. Dort zuständig unter anderem für Kommunalpolitik. 1981 Magisterabschluss an der Universität Bochum (Anglistik, Amerikanistik, Romanistik).
