Rechtsanwältin Gaby Lübben als Nebenklägerin im Gerichtssaal in Oldenburg. Dort muss sich unter anderem Dortmunds Ex-Klinikchef Rudolf Mintrop wegen der Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen verantworten. Die Taten selbst gehen auf das Konto des Ex-Krankenpflegers und Serienmörders Niels Högel. © picture alliance/dpa/dpa-Pool
Mintrop-Prozess
Im Prozess gegen Rudolf Mintrop kämpft diese Frau für die Mordopfer gegen 18 Rechtsanwälte
Eine Frau gegen 18 Verteidiger. Im Prozess, in dem sich neben anderen Dortmunds Ex-Klinik-Chef Rudolf Mintrop wegen Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen verantworten muss, vertritt sie ein Opfer.
Sieben Angeklagte, die von 5 Rechtsanwältinnen und 13 Rechtsanwälten verteidigt werden, auf der einen Seite. Auf der anderen Seite sitzt Gaby Lübben. Die 45 Jahre alte Rechtsanwältin aus Delmenhorst vertritt als Nebenklägerin Jürgen R., den Sohn des letzten Mordopfer des Serienmörders Niels Högel. Im Prozess gegen Högel hat sie ebenfalls die Opferseite vertreten.
Im jetzt laufenden Prozess geht es allerdings nicht mehr um Högel, der lediglich noch Zeuge in dem Verfahren geht, sondern um seine Vorgesetzten. Zu ihnen zählt auch Rudolf Mintrop, der bis Ende 2021 acht Jahre lang das Klinikum Dortmund geleitet hat.
2001, als Niels Högel als Krankenpfleger im Klinikum Oldenburg arbeitete und dort erwiesenermaßen mindestens 31 Menschen tötete, war Rudolf Mintrop Geschäftsführer des Klinikums. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen in drei Fällen vor. Er habe mit Rücksicht auf den guten Ruf der Klinik alle Hinweise auf Verbrechen des Niels Högel ignoriert und trage somit eine Mitschuld am Tod dreier Menschen.
Gaby Lübben ist als Vertreterin der Nebenklage an jedem Verhandlungstag in der Weser-Ems-Halle dabei, in die das Landgericht Oldenburg wegen der Größe des Verfahrens ausgewichen ist. Wir sprachen mit der Juristin.
Frau Lübben, in diesem Verfahren vertreten Sie als Nebenklägerin nur noch Jürgen Röper, den Sohn des letzten Högel-Opfers, Renate Röper. Woran liegt das? Haben die anderen Betroffenen nach den vielen Jahren das Interesse an der Verfolgung der im Hintergrund möglicherweise Verantwortlichen aufgegeben?Nein, das liegt letztlich nur daran, dass die Anklage auf gewisse Fälle reduziert wurde und nicht mehr so viele Todesfälle angeklagt sind wie zuvor. Demzufolge sind natürlich auch weniger Menschen zur Nebenklage berechtigt.Dann ist Herr Röper der einzige, der übrig geblieben ist, weil der Fall seiner Mutter zu den jetzt zu verhandelnden Taten zählt?Genau. Er ist der einzige meiner bisherigen Fälle, der davon betroffen ist.
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