Gericht: Polizei muss Marschroute der Nazis nicht nennen
Pressefreiheit
Die Dortmunder Polizei muss dem Journalisten, der vor Gericht gezogen ist, nicht vorzeitig die Demonstrationsroute der am Samstag durch Dortmund marschierenden Neonazis nennen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jetzt beschlossen.

Die Polizei muss die Route der Neonazis nicht mitteilen.
Rund 1000 Neonazis wollen am Samstag (4. Juni) in Dortmund demonstrieren. Weil die Polizei schwere Gewalttaten von Linksautonomen und Konfrontationen mit den Rechtsextremisten befürchtet, will sie die Wegstrecke der Rechtsextremisten - unter denen auch Hooligans mitlaufen wollen - so lange wie möglich geheim halten. Ein Journalist klagte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Herausgabe der Wegstrecke. Diesen Antrag lehnte die 4. Kammer im Eilverfahren ab. Die 4. Kammer befasst sich mit dem Presserecht.
Nichtbekanntgabe wichtiger als Pressefreiheit
Das Gericht begründete das Nein - in diesem Einzelfall - mit einem "öffentlichen Interesse an Nichtbekanntgabe". Es wiege schwerer als die Pressefreiheit, da ein "erhebliches Gefährdungspotenzial" erkennbar sei. Im Vorfeld habe es Aufrufe zu Gewalt gegeben. Die Zurückhaltung der Informationen "diene dem Schutz der einzelnen Teilnehmer, unbeteiligter Dritter und der Polizei", teilte ein Sprecher des Gerichts mit.
20.000 Flugblätter für betroffene Bürger
Die Dortmunder Polizei bleibt deshalb bei ihrem "Plan A": Am Freitag wird sie in voraussichtlich drei Dortmunder Stadtteilen 20.000 Flugblätter an Anwohner und Geschäftsleute verteilen, um die Bürger über den bevorstehenden Polizei-Großeinsatz und die nicht zu vermeidenden Beeinträchtigungen zu informieren.
Polizeipräsident Gregor Lange sagt, dass den Rechtsextremisten strenge Auflagen erteilt worden sind. An Asylbewerberunterkünften dürften sie nicht in Sicht- und Hörweite vorbeimarschieren. Auch ausländerfeindliche Parolen und der Aufbau eine Klimas aus Angst und Einschüchterung sind untersagt worden.