Gehörn eines asiatischen Wildschafs landete in Dortmund
Artenschutz
Mit einem Flugzeug aus Kiew in der Ukraine landete ein Niederländer auf dem Dortmunder Flughafen. Der Zoll nahm sein Gepäck genauer unter die Lupe - und entdeckte Überreste eines asiatischen Wildschafs. Ein Fall für das Bundesamt für Naturschutz in Bonn.
Das Washingtoner Artenschutzabkommen regelt, unter welchen Bedingungen mit den Überresten von verstorbenen Tieren gehandelt werden darf. Ziel ist der Schutz gefährdeter Tierarten. Das asiatische Wildschaf ("Ovis Ammon") gehört zu den vom Aussterben bedrohten Tierarten. Weil der 22-jährige Niederländer keine Nachweise zur Herkunft des Gehörns und keine Import-Genehmigung vorlegen konnte, beschlagnahmte das Dortmunder Hauptzollamt das Gehörn. Der Reisende erklärte den Zöllnern, dass er nicht wisse, um was für ein Tier es sich handeln könne. Das Gehörn stamme von einem Schaf oder einer Ziege. Den Fall prüft jetzt das Bundesamt für Naturschutz in Bonn.
Tierquälerei und illegale Einfuhr
Das Hauptzollamt berichtet immer wieder über die illegale Einfuhr von Tierfellen oder Tierpräparaten, darunter Schlangenhäute, ausgestopfte Reptilien, Elfenbein, Elefentantenfüße, Raubtierfelle oder Pfoten als Aschenbecher. In vielen Fällen blicken die Zöllner bei den Kontrollen auf die Ergebnisse übelster Tierquälerei. So werden in asiatischen Ländern Bären in engen Käfigen gehalten, um ihnen - lebend - in die Galle zu stechen und die dabei gewonnene flüssige Substanz als Potenzmitel zu verkaufen. Einen Markt dafür gibt es auch in Deutschland.