Filmender Frauenarzt stimmt im Missbrauchsprozess Deal mit dem Gericht zu
Landgericht Dortmund
Ein Dortmunder Frauenarzt wird wegen sexuellen Missbrauchs seiner Patientinnen maximal zwei Jahre Haft auf Bewährung bekommen. Auf diesen Deal einigten sich alle Beteiligten am Dienstag.
Grundlage der von der 31. Strafkammer des Landgerichts vorgeschlagenen Verständigung ist ein Geständnis des Angeklagten. Dieses will der Frauenarzt allerdings erst am kommenden Verhandlungstag ablegen. Und das auch nur über seinen Verteidiger Clemens Louis.
In der erwarteten Erklärung wird der Gynäkologe einräumen, zahlreiche Patientinnen in seiner Praxis in der Innenstadt heimlich im Intimbereich gefilmt zu haben. Darüber hinaus wird er erklären, diese Filme aus sexuellen Motiven angefertigt und die ärztlichen Untersuchungen nur zu dem Zweck anberaumt zu haben, die Aufnahmen anfertigen zu können.
Einigung auf Schmerzensgeld
Mit zwei betroffenen Frauen hat sich der Frauenarzt inzwischen auch schon auf eine Schmerzensgeldzahlung geeinigt. Diese Patientinnen haben sich dem Verfahren als Nebenklägerinnen angeschlossen, also Rechtsanwältinnen mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt. In dem Einigungspapier ist festgelegt, dass der Gynäkologe beiden Frauen je 1500 Euro zahlt. 500 Euro pro Person wurden bereits am Dienstag an die Anwältinnen in bar übergeben.
Der Film-Skandal war Mitte 2012 durch eine Auszubildende in der Praxis des Frauenarztes ans Tageslicht gekommen. Die Frau hatte die versteckten Kameras entdeckt und die Polizei informiert. Seitdem ruht die ärztliche Zulassung des seit 2002 in Dortmund niedergelassenen Frauenarztes. Der Mediziner hofft darauf, nach Abschluss des Verfahrens seine Approbation zurückzubekommen und wieder als Arzt tätig werden zu können.
Verfahrensverzögerungen
Die mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft geschlossene Verständigung sieht vor, dass der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird, die zwischen anderthalb und zwei Jahren liegt.
Aufgrund von Verfahrensverzögerungen, die nicht dem Frauenarzt, sondern allein der Staatsanwaltschaft und dem Gericht anzulasten sind, sollen zwischen drei und fünf Monaten bereits für vollstreckt erklärt werden. Das bedeutet: Müsste die Bewährungsstrafe - aus welchen Gründen auch immer - widerrufen werden, würde der Angeklagte die bereits vollstreckten Monate nicht mehr, sondern nur noch den Rest verbüßen müssen.