Sex-Partys sind verboten - aber Bordelle dürfen öffnen

Coronavirus

Im Rotlichtgewerbe gibt es keinerlei Abstand zwischen den Beteiligten. Trotzdem dürfen Bordelle öffnen. Eine Inhaberin spricht über die aktuellen Regeln in Dortmund.

Dortmund

, 30.12.2021, 14:12 Uhr / Lesedauer: 1 min
Wer sexuelle Dienstleistungen von Prostituierten in Anspruch nehmen möchte, muss sich auf verschärfte Corona-Regeln einstellen.

Wer sexuelle Dienstleistungen von Prostituierten in Anspruch nehmen möchte, muss sich auf verschärfte Corona-Regeln einstellen. © Dieter Menne (A)

Zum Jahresende sind neue Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Die verschärften Maßnahmen zum Infektionsschutz gelten seit Donnerstag (30.12.) - und sie haben Auswirkungen aufs Prostitutions- und Rotlichtgewerbe.

Freier brauchen negativen Schnelltest

So gehören beispielsweise Bordelle nun zu den Einrichtungen, die laut Corona-Schutzverordnung nur noch von immunisierten Personen genutzt werden dürfen. Zusätzlich muss ein negativer Schnelltest vorliegen, wenn ein Freier „sexuelle Dienstleistungen“ in Anspruch nehmen möchten. Es gilt also die 2G-Plus-Regel - auch für Menschen, die bereits geboostert sind.

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Das heißt im Klartext: „Anerkannte Prostitutionsstätten und Bordelle haben weiterhin geöffnet.“ Das sagt die Bordell-Inhaberin Rebecca gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ). Mit diesem Pseudonym möchte sie ihre Privatsphäre schützen. Rebecca betreibt mehrere Bordellbetriebe in Dortmund, Essen und Bochum.

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Swingerpartys sind verboten

Verboten seien allerdings Swingerpartys. Für Rebecca ist das eine nachvollziehbare Regelung, wie sie sagt: „Es kann nicht angehen, dass Partys in Diskotheken und Klubs untersagt sind, sich aber gleichzeitig 200 Personen bei Swingerpartys treffen.“

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