Die Stadt hat in den letzten 20 Monaten eine Zunahme des illegalen Sex-Angebotes und der entsprechenden Internetaktivitäten festgestellt.

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Zum Schutz von Prostituierten: Stadt Dortmund will Geld vom Land

rnVerfassungsgerichtshof

Für die Anmeldung und Gesundheitsberatung von Prostituierten muss die Stadt Dortmund über 300.000 Euro im Jahr aufbringen – Geld, das sie nicht zu zahlen bereit ist. Und das hat einen Grund.

Dortmund

, 18.10.2021, 08:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Bei Schwerpunktkontrollen in der Prostituierten- und Freierszene in der Nordstadt hat das Dortmunder Ordnungsamt am Donnerstag (14.10.) und in der Nacht zu Freitag unter anderem 24 Ordnungswidrigkeitsanzeigen geschrieben. Gegen vier behördlich bekannte Prostituierte wurden Verfahren wegen verbotener Prostitution im Sperrbezirk eingeleitet.

Die Recherche, Verfolgung und Ahndung solcher illegalen Tätigkeiten gehören nach dem Prostituiertenschutzgesetz zu den Pflichtaufgaben der Stadt. Ebenso die Gesundheitsberatung der Sexarbeiterinnen und das vorgeschriebene Anmeldeverfahren beim Ordnungsamt. Doch das kostet Geld – Geld, das die Stadt Dortmund vom Land zurückfordert.

Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen verhandelt am 9. November eine Beschwerde, die die Stadt Dortmund im Schulterschluss mit sechs weiteren Städten eingereicht hat. Es geht um die Folgekosten, die den Städten seit 2017 aus dem Prostituiertenschutzgesetz des Landes entstanden sind und aufgrund der zusätzlich übertragenden Aufgaben immer noch entstehen.

„Wer bestellt, der bezahlt“

Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2017 müssen sich Prostituierte bei den städtischen Behörden gesundheitlich beraten lassen, sich anmelden und eine Bescheinigung darüber mit sich führen.

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Doch das Land lässt die Kommunen auf den Kosten für die Gesundheitsberatung und das Anmeldeverfahren sitzen. Das Land verstoße damit gegen das sogenannte Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, der bezahlt“), argumentieren die Städte, zumal sie für beide Dienstleistungen ausdrücklich keine Gebühr verlangen dürfen.

Neben dem Schutz der Prostituierten soll das Gesetz auch dazu dienen, die gewerbliche Prostitution möglichst umfangreich zu erfassen. In Dortmund, so Stadtsprecher Schön, haben seit Juli 2017 rund 750 Prostituierte eine Anmeldebescheinigung erhalten, darunter zwei männliche Sexarbeiter.

Aufwand ist gestiegen

„Wie viele derzeit tatsächlich in Dortmund tätig sind, kann nicht beziffert werden“, sagt Schön. Es sei anzunehmen, dass etwa 20 Prozent der Prostituierten umherreisen, ihre Anmeldebescheinigung nach Ablauf der zweijährigen Gültigkeit in anderen Kommunen verlängern oder die Tätigkeit einstellen.

Der Aufwand der Stadt für die Erfüllung der Vorgaben ist auch mit den Jahren nicht weniger geworden, sondern eher mehr; denn die Schwerpunkte hätten sich verlagert, teilt Schön mit. So hätten die Prostituierten mehr und intensiveren Beratungsbedarf – auch mithilfe von Dolmetschern. Eine weitere Ursache sei die Corona-Problematik und der damit verbundene erhöhte Beratungsbedarf zu den Einschränkungen und Auflagen.

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Auch neue Geschäftsmodelle, Veränderungen im Kreis der Betreiber und Betriebe, ein erhöhter Prüfaufwand bei Erlaubnisverfahren und die Verlagerung der Anbahnungswege halten das Ordnungsamt auf Trab. Die Stadt habe in den letzten 20 Monaten eine Zunahme der Internetaktivitäten und des illegalen Angebotes festgestellt, teilt Schön mit.

Entscheidung nicht sofort

Gleichzeitig habe auch im Gesundheitsamt wegen der hohen Fluktuation bei den Prostituierten zwischen den Kommunen die Zahl der Erstberatungen kaum abgenommen.

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Eine Entscheidung der Verfassungsbeschwerde werde am 9. November 2021 noch nicht ergehen, teilt das Gericht mit, sondern werde erst in einem noch anzuberaumenden Termin verkündet.