
© Michael Schuh (Archiv)
Warum man in Dortmund einen PCR-Test fürs Date mit der Sexpuppe braucht
BorDoll Dortmund
Wer ein Bordell besuchen will und nicht geimpft oder genesen ist, muss einen PCR-Test vorlegen. Was in Dortmund für ein Kuriosum sorgt: Hier wird der Test auch fürs Date mit der Sexpuppe nötig.
Das Bordoll in Dortmund ist ein ganz spezielles Bordell - darauf weist der Name hin: In dem Etablissement in Dortmund sind die Sexarbeiterinnen keine Menschen, sondern Sexpuppen (engl. Dolls). Sehr hochwertige, mit sehr menschlichen Zügen - aber letztlich trotzdem nur Gegenstände.
Wer hier also einen Termin mit seiner Außerwählten aus Kunststoff bucht, hat intimen Kontakt nicht mit einem Menschen. Und trotzdem gelten hier dieselben Corona-Regeln wie für den Besuch in einem herkömmlichen Prostitutionsbetrieb.
Das bedeutet nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen PCR-Test vorlegen.
Kunden haben keinerlei Kontakt zu Dritten
Für Evelyn Schwarz, die Inhaberin des Bordoll, ist das „nicht logisch“. Sie habe daher Kontakt zum Dortmunder Ordnungsamt gehabt, um über eine mögliche Ausnahmeregelung zu sprechen. Die Antwort sei ernüchternd ausgefallen, so die Bordoll-Chefin.
„Das Ordnungsamt begründet es so, dass es für die Dolls noch keine andere Regelung gibt und es zudem ein Problem darstellt, dass wir Zimmer auch an andere Dienstleisterinnen vermieten. Das könne man nicht auseinanderhalten“, schildert die Bordoll-Chefin.
Eine Argumentation, die Evelyn Schwarz nicht nachvollziehen kann: „Der Gast wird terminiert von der Hausdame an der Eingangstür empfangen und mit der Doll seiner Wahl direkt auf ein Zimmer geschickt - es kommt also zu keinerlei Begegnung mit Dritten.“ Und selbstverständlich werden die Dolls nach jedem Gast gründlich gereinigt und desinfiziert.
„Coronaschutzverordnung sieht keine Ausnahmen vor“
Auf unsere entsprechende Anfrage nach einer möglichen Sondergenehmigung fällt die Antwort von Maximilian Löchter, städtischer Pressesprecher, eher knapp aus: Die PCR-Test-Pflicht gelte nach dem entsprechenden Passus der Coronaschutzverordnung NRW für „nicht immunisierte Personen, die das Angebot eines Bordells, einer Prostitutionsstätte, eines Swingerclubs oder einer ähnlichen Einrichtung nutzen“.
Dazu zähle das Bordoll. „Ausnahmen sieht die Coronaschutzverordnung nicht vor“, so Löchter.
PCR-Test-Pflicht macht Bordellbesuch teurer
Für Evelyn Schwarz könnte das wirtschaftlich zum großen Problem werden. im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie liege der Umsatz aktuell nur bei 50 Prozent - und die PCR-Test-Pflicht, die erst seit dem 22.8. gilt - vorher genügte ein Schnelltest - könnte noch mehr Umsatzeinbußen bedeuten, fürchtet Schwarz.
Zu teuer sei ein solcher Test - zumal der Bordoll-Besuch an sich ja auch bezahlt werden muss. „Etliche Leute haben durch die Corona-Pandemie nun weniger Geld zur Verfügung aufgrund von Kurzarbeit etc. Diesbezüglich bleiben viele Gäste auch nicht mehr so lange wie früher oder kommen seltener vorbei.“
Branche wirbt mit Preisnachlässen
Für eine generelle Aussage, wie sich die Test-Pflicht auf die Kundenzahlen auswirke, sei es noch zu früh. An den ersten Tagen nach deren Einführung sei es jedoch schon „recht ruhig“ gewesen.
Bei anderen Bordellen könne man dasselbe „Drama“ erleben: Dort werde schon mit enormen Preisnachlässen und Rabattaktionen geworben.
Seit die neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten ist, gibt es aber immerhin eine Erleichterung: Die Kontaktnachverfolgung ist beim Bordell-Besuch nicht mehr notwendig.
Kontaktverfolgung schreckte Kunden ab
Diese habe insbesondere potenzielle Neukunden abgeschreckt - aus Sorge, dass die Daten nicht diskret behandelt werden könnten. Der Gedanke, dass plötzlich zuhause das Telefon klingelt, es um den Besuch im Bordoll geht - und möglicherweise die unwissende Lebenspartnerin abhebt.
Diese Sorge sei unbegründet gewesen, betont Evelyn Schwarz. Dass diese Auflage nun komplett weggefallen ist, bedeute zwar eine Sorge weniger - wiege die Pflicht zum PCR-Test aber nicht auf, schätze sie.
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