Dortmund: Diese Corona-Regeln gelten an Silvester

© Oliver Schaper (Archiv)

Dortmund: Diese Corona-Regeln gelten an Silvester

rnJahreswechsel 2021/2022

Seit dem 28. Dezember gelten verschärfte Corona-Regeln. Das hat auch Auswirkungen auf Silvester und Neujahr. Sowohl für etwaiges Feuerwerk oder auch private Partys. Ein Überblick.

Dortmund

, 30.12.2021, 08:45 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der zweite Jahreswechsel in der Corona-Pandemie steht bevor. Wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus gibt es seit dem 28. Dezember eine neue Corona-Schutzverordnung – und die wird auch Auswirkungen auf den Silvesterabend in Dortmund haben.

Bundesweit wurde, wie bereits im Vorjahr, der Verkauf von Böllern und Feuerwerk verboten. In der Corona-Schutzverordnung von Nordrhein-Westfalen wird Pyrotechnik „auf von den zuständigen Behörden näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt“.

Verbotszonen für Feuerwerk

Für Dortmund gibt es laut Polizei drei Verbotszonen für Feuerwerk und Böller, die schon aus dem vorherigen Jahr bekannt sind:

  • Das Gebiet zwischen Hauptbahnhof und Petrikirche – inklusive Königswall, Katharinenstraße, Kampstraße und Westenhellweg.

  • Der Bereich um die Reinoldikirche, außerdem: Platz von Leeds, Kampstraße, Friedhof, Willy-Brandt-Platz, Brüderweg, Kleppingstraße, Ostenhellweg, St. Marien-Kirche, Alter Markt.

  • Das Umfeld der Möllerbrücke: Möllerstraße, Kleine Beurhausstraße, Hollestraße, Sonnenstraße, Sonnenplatz, Ritterhausstraße.

Am 30. Dezember wurde die Corona-Schutzverordnung in NRW noch mal angepasst: Kommunen können nun Ansammlungsverbote bestimmen.

Kurzfristige Ansammlungsverbote in Dortmund

In Dortmund gilt das in den Verbotszonen vom Silvesterabend ab 20 Uhr bis 2 Uhr am Neujahrsmorgen, wie die Stadt Dortmund mitteilte.

In den drei Zonen dürfen sich nur Einzelpersonen aufhalten – bereits zwei Personen, die näher als 1,5 Meter zusammen stehen, würden als Ansammlung gewertet werden. Kinder bis einschließlich 13 Jahre seien davon ausgenommen.

Polizei und Ordnungsamt wollen speziell die Verbotszonen, aber auch das restliche Stadtgebiet, in der Silvesternacht kontrollieren. Die Dortmunder Polizei kündigt an mit verstärkten Kräften – offen und verdeckt – vor Ort zu sein.

Gemeinsam wollen sie Menschen aufklären und Gruppen dazu bewegen, die Verbotszonen zu verlassen. Wer sich dem widersetze, müsse mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Das werde auch verhängt, wenn man in den Verbotszonen Feuerwerk zündet.

Das Verbot von Pyrotechnik gibt es aus zwei Gründen: Zum einen, um größere Menschenansammlungen zu vermeiden.

Zum anderen, um Verletzungen mit Feuerwerk zu verhindern – damit die Krankenhäuser nicht noch zusätzlich belastet werden, wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) gegenüber der Rheinischen Post erklärte.

Aber: Bereits gekauftes Feuerwerk, etwa Reste aus dem Vorjahr, darf zu Hause gezündet werden. Dr. Thorsten Strohmann, Leiter der Notaufnahme im Klinikum Nord, sieht das kritisch. Er befürchtet, dass sich viele Menschen illegales Feuerwerk aus dem Ausland besorgen – eine große Gefahr.

Eingeschränkte Silvesterpartys

Im Privatbereich gibt es noch weitere Einschränkungen, die vermutlich einige Silvesterpläne sprengen werden. Für Geimpfte und Genesene sind seit dem 28. Dezember nur noch Treffen mit höchstens zehn Personen erlaubt, egal ob drinnen oder draußen – Kinder bis 14 Jahre ausgeschlossen.

Jetzt lesen

Dortmunderinnen und Dortmunder ohne 2G-Status dürfen sich nur mit Menschen aus dem eigenen Haushalt treffen, plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt.

Mit großen kommerziellen Silvesterpartys, wie zum Beispiel im FZW oder im Alten Weinkeller, ist in Dortmund deshalb auch nicht zu rechnen. Clubs und Diskotheken sind seit dem 4. Dezember geschlossen. Silvesterbälle in der Gastronomie sind ebenfalls verboten.

Lesen Sie jetzt