Dokom-Kundin erhält Horror-Rechnung nach Hacker-Angriff

Geknackter Router

Schon wieder ist der Router einer Dokom21-Kundin gehackt worden: Maren Stebel soll 470 Euro zahlen für Anrufe nach Guinea, die sie gar nicht geführt hat. Der städtische Telefonanbieter verweist auf die Eigenverantwortung der Kunden. Wir erklären den Fall.

DORTMUND

, 12.10.2015, 18:10 Uhr / Lesedauer: 2 min
Der Router, über den Maren Stebel telefoniert und ins Internet geht (ein der weißen Box ähnliches Gerät), wurde von Hackern geknackt. Telefonate ins Ausland in Höhe von 470 Euro soll jetzt die Dokom-Kundin bezahlen.

Der Router, über den Maren Stebel telefoniert und ins Internet geht (ein der weißen Box ähnliches Gerät), wurde von Hackern geknackt. Telefonate ins Ausland in Höhe von 470 Euro soll jetzt die Dokom-Kundin bezahlen.

Maren Stebel wirft dem städtischen Telefonanbieter Dokom21 mangelnde Kundenfreundlichkeit vor. Dokom hat ein Inkassobüro beauftragt, 470 Euro bei der Kundin einzutreiben. Die Telefonkosten hat diese aber nicht selbst produziert: Unbekannte haben ihren Zugang geknackt, auf der Rechnung stehen zig Anrufe nach Guinea.

Laut Sprecher Markus Isenburg bemerkte Dokom am 26. Juni ungewöhnlich viel „Traffic“ über Stebels Anschluss – automatisch wurde eine Sperre für Gespräche ins Ausland eingerichtet. Das sei bei Erreichen eines Schwellwertes üblich, so Isenburg. „Wir haben mehrfach versucht, Frau Stebel anzurufen – aber sie war nicht zu erreichen.“ Schriftlich habe es Dokom nicht versucht, so die Geschädigte.

Kundin will für den Schaden nicht zahlen

Vom Missbrauch ihres Anschlusses erfuhr Maren Stebel erst mit der Rechnung. Weil sie sich keine Fehler bei der Einrichtung vorzuwerfen habe, will sie den Schaden nicht zahlen - auch nicht die Hälfte, wie ihr Dokom angeboten hat. Sie beruft sich auf § 16 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung, wonach Telefonanbieter keine Kosten einfordern dürfen, die „durch Manipulationen Dritter an öffentlichen Telekommunikationsnetzen“ entstanden sind. 

Der Anbieter appelliert an die Eigenverantwortung der Kunden. Ob diese aktuelle Router-Updates und Sicherheitssoftware installieren, könne man nicht prüfen. „Wir haben keinen Zugriff auf das Endgerät – also sind wir auch nicht verantwortlich“, sagt Isenburg. Und jeder Kunde könne ja internationale und Sonderrufnummern sperren lassen. 

Polizei kann Hacker nicht zurückverfolgen

Wer den Router von Maren Stebel wie attackiert hat, weiß Dokom nicht. Stebel hat Anzeige gegen Unbekannt erstattet – doch das Verfahren wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft teilte schriftlich mit, dass die Telefonanlage laut Ermittlungen der Polizei aus dem Ausland manipuliert worden sei – man könne aber nicht zurückverfolgen, woher der Zugriff genau kam.

Einen ähnlichen Fall gab es im Juli' tag=': Da sollte eine Dokom-Kundin für drei Monate 1025 Euro zahlen. Hacker hatten über ihren Router kostenpflichtige Sonderrufnummern gewählt. Die Kundin, deren Router geschützt war, wollte nicht zahlen; Dokom beharrte darauf. Letztlich zahlte die Frau zwei Drittel der entstandenen Kosten. Maren Stiebel hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet.

Tipps gegen Hacker

  • Experten raten, die Router-Software stets aktuell zu halten. Router können sich automatisch aktualisieren.
  • Dokom-Sprecher Markus Isenburg rät, Sonderrufnummern sperren zu lassen, wenn man sie nicht benötigt. Auch Anrufe ins Ausland lassen sich generell sperren.
  • Kunden sollten auch die Berichterstattung zu Sicherheitslücken bei Routern in den Medien verfolgen.

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