Ausgangssperre und mehr: Diese Corona-Regeln gelten in Dortmund
Neues Infektionsschutzgesetz
Wenige Tage nach der Verschärfung durch die Stadt gelten ab Freitag (23.4.) erneut neue Corona-Regeln. Die legt das Infektionsschutzgesetz des Bundes fest. Das bedeutet es für Dortmund.

Gassi gehen bleibt erlaubt - genauso wie Spaziergänge bis 24 Uhr. Ansonsten gilt auch in Dortmund eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. © dpa (Symbolbild)
Am Ende ging es doch sehr schnell: Einen Tag nach der Verabschiedung des Infektionsschutz-Gesetzes im Bundestag, passierten die neuen Coronaschutz-Vorgaben an diesem Donnerstag (22.4.) den Bundesrat.
Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt treten die neuen Regeln „am Tag nach der Verkündung“ in Kraft, heißt. Die im Gesetz enthaltenen Einschränkungen und Verbote greifen ab Samstag (24.4.).
Und sie haben weitreichende Folgen für den Alltag in Dortmund. Denn die Stadt liegt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich über 200 über allen kritischen Werten, die laut Gesetz Maßnahmen auslösen.
Ausgangssperre ab 22 Uhr gilt
Die gravierendsten Veränderungen: Es gelten strengere Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen. Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Und: Ab 22 Uhr darf man sein Haus oder seine Wohnung nicht mehr verlassen. Das gilt in Städten mit einer Inzidenz über 100. Das Verbot gilt bis 5 Uhr morgens.
Ausnahmen gibt es, wenn man einen guten Grund hat - also etwa zur Arbeit muss, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Bis 24 Uhr darf man allein draußen joggen oder spazieren gehen. Autofahrten, außer in Notfällen oder für den Weg von der oder zur Arbeit, sind dagegen tabu.
Die Stadt werde diese Regeln des Bundesinfektionsschutzgesetzes „ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit“ umsetzen, kündigte Stadtsprecher Maximilian Löchter auf Anfrage an. Klar ist aber: „Eine flächendeckende Kontrolle des Stadtgebiets ist weder geplant noch möglich.“ Man werde besonders kritische Bereiche in den Fokus nehmen - das dürfte neben der City etwa der Phoenix-See sein.
Die Erfahrungen zeigten aber auch, dass sich „mehr als 99 % aller Dortmunderinnen und Dortmunder vorbildlich an die Regelungen zum Infektionsschutz halten“, stellt Löchter fest.
Die Polizei Dortmund kündigt auf Anfrage dieser Redaktion an, dass sie die Stadt Dortmund im Sinne der „Amtshilfe“ unterstützen werde. „Wir werden konsequent die Einhaltung dieser Regelung zusammen mit der Stadt Dortmund kontrollieren“, heißt es aus der Pressestelle.
Nur Notbetreuung in Schulen und Kitas
Eine weitere gravierende Änderung: Außer in den Schulen - mit Ausnahme der Abschlussklassen - wird es auch in den Dortmunder Kitas nur noch eine Notbetreuung geben. Hier gilt nun die bundesweite Inzidenzgrenze von 165, die in Dortmund überschritten ist. Die Schulen sind ohnehin schon im Distanzunterricht mit Notbetreuung.
Der Kita-Betrieb wird an diesem Freitag zunächst noch im „eingeschränkten Regelbetrieb“ stattfinden, teilte die Stadt mit. Streng umgesetzt würden Kita-Schließungen und Notbetreuung dann am Montag (26.4.). Zu Details, wie die Notbetreuung umgesetzt wird und wer anspruchsberechtigt ist, gibt es noch keine Infos. Dazu warte man noch auf Vorgaben des zuständigen NRW-Familienministeriums, heißt es in einem am Donnerstagabend veröffentlichten Elternbrief von Jugenddezernentin Daniela Schneckenburger.
Regeln für den Handel
Für den Handel bleibt es bei den bestehenden Regelungen. Das „Click & Meet“-Angebot mit Einkauf mit Termin und negativem Corona-Test hatte die Stadt schon zu Beginn dieser Woche gestoppt. Hier gilt eine Inzidenz-Grenze von 150. Geöffnet bleiben weiter Lebensmittelläden und Geschäfte für den täglichen Bedarf wie Apotheken und Drogerien, aber auch Blumenläden und Buchhandlungen - natürlich mit Hygienekonzept und Maskenpflicht.
Negativer Corona-Test nötig
Wieder eingeschränkt werden sogenannte „körpernahe Dienstleistungen“. Und auch für Friseurbesuch und Fußpflege ist nun ein tagesaktueller negativer Corona-Test nötig – und natürlich ist ein Termin nur mit Maske möglich.
Gastronomie und Freizeitangebote bleiben geschlossen. Eine Ausnahme ist der Zoo. Aber auch hier braucht man neben einem vorab reservierten Termin einen aktuellen negativen Corona-Test. Sport ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand möglich.
Und für die Wirtschaft gilt: Mit dem Infektionsschutzgesetz wird die Homeoffice-Pflicht verstärkt. Beschäftigte haben jetzt die Pflicht, Homeoffice-Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist.
Die bundesweiten Regeln gelten - abhängig von den Inzidenz-Werten - erst einmal bis Ende Juni. Und sie treten außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen in Dortmund unter 100 liegt - für „Click-and-Meet“ unter 150.
Die Frage ist allerdings, welche Folgen die schon eingereichten oder angekündigten Klagen gegen das Gesetz haben. Umstritten sind vor allem die Ausgangsbeschränkungen.