Antisemitische Parolen können Dortmunder Neonazis zum Verhängnis werden

Rechtsextremismus

Rechtsextremisten skandierten im September 2018 antisemitische Parolen. Laut Staatsanwaltschaft Bielefeld ist der Satz „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit“ strafbar. Dortmund prüft noch.

Dortmund

, 08.11.2018, 10:33 Uhr / Lesedauer: 1 min
Eine Demonstration Dortmunder Neonazis.

Eine Demonstration Dortmunder Neonazis. © Peter Bandermann

Mit antisemitischen Parolen und Pyrotechnik bauten Dortmunder Neonazis am 21. September 2018 während einer Demonstration eine bedrohliche Kulisse auf. Sie skandierten mehrfach den Satz „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit“. Mit Blick auf eine bevorstehende Demonstration hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld entschieden, dass dieser Satz strafbar ist. Welche Folgen hat das für die Ermittlungen in Dortmund, nachdem die Polizei wegen dieser judenfeindlichen Aussage mehrere Ermittlungsverfahren gegen die Neonazis eingeleitet hatte?

Staatsanwaltschaft prüft noch

„Wir prüfen noch“, sagte dazu Sonja Frodermann von der Dortmunder Staatsanwaltschaft. Parolen wie der aktuell zur Diskussion stehende Satz oder auch „Deutschland den Deutschen“ seien immer im Einzelfall zu prüfen. Dabei werde untersucht, in welchem Zusammenhang und unter welchen Umständen die Parolen gerufen worden seien. Die Bielefelder Entscheidung sowie Urteile und juristische Kommentare würden bei den Ermittlungen in Dortmund berücksichtigt. Wann die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob der in Dortmund gerufene Satz strafbar und damit auch anzuklagen sei, stehe noch nicht fest.

Die Parole „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit“ hat die Polizei bereits in einer für Demonstrationen gültigen Auflage verboten.

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