Lockerung der Maskenpflicht: DSW21 gibt neue Regel heraus
ÖPNV in Dortmund
Der Dortmunder Verkehrsbetrieb DSW21 lockert seine Maskenpflicht-Regel. In bestimmten Bereichen müssen Bahnfahrer jetzt keine Masken mehr tragen.
Die Maskenpflicht in den unterirdischen Stadtbahn-Haltestellen in Dortmund wird ab sofort aufgehoben. Das gibt DSW21 am Donnerstag (7.7.) bekannt.
Bis zuletzt hatte der Dortmunder Verkehrsbetrieb die gesetzliche Maskenpflicht in Bus und Bahn auf seine unterirdischen Haltestellen erweitert. Dieser „über das Hausrecht abgedeckte Passus“, wie das Unternehmen es formuliert, entfällt nun.
In den Fahrzeugen bleibt die Maskenpflicht allerdings bestehen. „In den Fahrzeugen ist das Tragen einer medizinischen Maske gemäß aktueller Corona-Schutzverordnung aber weiterhin vorgeschrieben“, heißt es in der Mitteilung des Verkehrsunternehmens.
„Weiterer Schritt Richtung Normalität“
„Mit der Aufhebung der Maskenpflicht in den unterirdischen Stadtbahn-Haltestellen passen wir uns der Praxis an, die in weiten Teilen des öffentlichen Lebens seit Wochen geübt wird – so etwa im Einzelhandel und in der Gastronomie“, wird Dr. Heinz-Josef Pohlmann, Leiter Betrieb und Marketing bei DSW21, in der Mitteilung zitiert.
„Dieser Lockerungsschritt ist angesichts der gegenwärtigen Infektionslage vertretbar, zumal Fahrgäste beim Warten an den Bahnsteigen und beim Verlassen der Stationen Abstand halten können. Wir gehen damit einen weiteren Schritt in Richtung Normalität“, so Pohlmann. „Die Inzidenz in Dortmund ist zwar relativ hoch. Die Zahl der schweren Erkrankungen und der Menschen, die in den Krankenhäusern behandelt werden müssen, ist es aber erfreulicherweise nicht.“
Dass die Maskenpflicht in Fahrzeugen weiterhin besteht, begrüße DSW21 dagegen, heißt es. Die Begründung: Anders als in den Stationen können Fahrgäste in den Bussen und Bahnen nicht immer Abstand halten.
DSW21: Lockerung muss nicht endgültig sein
An den Haltestellen setze man nun noch mehr auf die Eigenverantwortung der Fahrgäste. Ähnlich wie in der Gastronomie, Einzelhandel oder Veranstaltungen gelte weiter: Wer sich ohne Maske unwohl fühlt, solle sie auch weiterhin tragen.
Die neue Maskenpflicht-Lockerung muss jedoch nicht endgültig sein. Der Verkehrsbetrieb schließt nicht aus, gegebenenfalls wieder strengere Maßnahmen einzuführen, sollte sich die pandemische Lage entsprechend entwickeln.
Man behalte die Situation im Blick - und will frühzeitig reagieren, heißt es. „Wie in der Vergangenheit falls nötig im Rahmen des Hausrechts auch mit Maßnahmen, die über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinausgehen.“