130 Sanktionen gegen Bettler von Ordnungsamt und Polizei
Aggressives Betteln
Für zu aggressives Vorgehen beim Betteln auf Dortmunds Straßen gibt es Platzverweise, Verwarnungen und Bußgelder. Das Diakonische Werk hält das Vorgehen der Stadt für gerechtfertigt.

Wer nicht still um eine Gabe bittet, sondern die Menschen direkt anspricht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. © dpa
130 Sanktionen gegen aggressives Betteln hat die Stadt Dortmund in der ersten Jahreshälfte 2018 verhängt. Zu aggressiven Formen des Bettelns zählen unter anderem, aktiv auf Passanten zuzugehen, sich ihnen in den Weg zu stellen oder sie anzufassen.
Auch das Betteln mit Kindern ist nach den Bestimmungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund verboten. Polizei und Ordnungsamt verhängen gegen diese Formen des Bettelns Verwarnungen mit und ohne Verwarnungsgeld, temporäre Platzverweise und Ordnungswidrigkeitsanzeigen. Sie informieren aber auch über Beratungsstellen und Hilfsangebote für in Not geratene Menschen.
Unterschied zum „stillen Betteln“
2018 hat es nicht mehr Sanktionen gegeben als in den Vorjahren, so Heike Thelen, Pressereferentin der Stadt. Allerdings gibt es in fast jedem Jahr Unterschiede zwischen den Jahreszeiten. Im Sommer und kurz vor Weihnachten gibt es meist sehr viele Fälle aggressiven Bettelns und dementsprechend mehr Verwarnungen.
Dass die Stadt bei aggressivem Auftreten einschreitet, findet Anne Rabenschlag, Geschäftsführerin des Diakonischen Werks Dortmund und Lünen, gerechtfertigt. Denn aggressives Betteln unterscheidet sich vom sogenannten „stillen Betteln“.
„Betteln an sich muss erlaubt sein und ist es ja auch. Wenn aber jemand aggressiv angegangen wird, muss die Stadt etwas tun“, sagt sie.
Jeder, der angebettelt wird, müsse immer noch selbst entscheiden können, ob er Geld geben möchte oder nicht. Und, ob er es überhaupt kann. „Es kommt schließlich auch vor, dass die Angesprochenen selbst kein Geld haben“, so Rabenschlag.
Anspruch auf Sozialleistungen
Grundsätzlich rät auch sie allen in Not geratenen Menschen, sich an soziale Beratungsstellen zu wenden. Die zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose des Diakonischen Werks beispielsweise hilft auch, wenn jemand ein Bußgeld nicht bezahlen kann. Egal, ob für aggressives Betteln oder aus einem anderen Grund verhängt.
„Wenn jemand zu uns kommt, weil er etwas nicht bezahlen kann, sehen wir das grundsätzlich als Chance. So können wir herausfinden, warum derjenige keine Einnahmen hat und ihm zu Sozialleistungen verhelfen. Können Bußgelder nicht sofort bezahlt werden, handeln wir auch Ratenzahlungen mit dem Amt aus“, sagt Thomas Bohne, Leiter der zentralen Beratungsstelle für Wohnungslose. „Den Anspruch auf Sozialleistungen, den die meisten Wohnungslosen haben, sollten sie auf jeden Fall auch realisieren“, sagt Anne Rabenschlag.
Grundsätzlich sollen die Sanktionen nach Angaben der Stadt Kriminalität und Ordnungsstörungen eindämmen und helfen, die Attraktivität der Innenstadt zu steigern.