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Impfpflicht-Kontrolle: Noch eine Aufgabe für überlastete Gesundheitsämter
Coronavirus
Wenn Mitte März die Impfpflicht in Pflegeberufen verpflichtend ist, sollen die Gesundheitsämter die Einhaltung kontrollieren und Verstöße ahnden. Doch die Ämter sind jetzt schon am Limit.
Mitte März kommt für ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegesektor die Stunde der Wahrheit: Für sie gilt dann die Impfpflicht, sie müssen sich bis dahin wohl entscheiden zwischen ihrem Beruf und ihrer Impfskepsis.
Für die kommunalen Gesundheitsämter kam die Stunde der Wahrheit schon früher und versteckte sich in den Ausführungen des Bundesgesundheitsministeriums: Das hat die Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nämlich den Gesundheitsämtern der Städte und Kreise zugeordnet. Erste Aufschreie der in der Pandemie ohnehin hoffnungslos überlasteten Ämter waren bereits zu hören.
Einrichtungen müssen ungeimpfte Mitarbeiter melden
Der Gesetzgeber stellt sich das Prozedere so vor: Haupt- und ehrenamtlich Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Arztpraxen oder bei Rettungsdiensten müssen bis 15. März gegenüber ihrem Arbeitgeber ihre vollständige Corona-Impfung nachweisen. Die Einrichtungen sollen danach den Gesundheitsämtern mitteilen, welche Mitarbeiter diesen Nachweis nicht erbracht haben.
Wörtlich heißt es: „Das Gesundheitsamt wird den Fall untersuchen und die Person zur Vorlage des entsprechenden Nachweises auffordern. Wenn kein entsprechender Nachweis vorgelegt wird, kann das Gesundheitsamt der betroffenen Person gegenüber ein Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot aussprechen.“
Der Pressesprecher der Stadt Bottrop hat bereits erklärt, dass das städtische Gesundheitsamt diese Aufgabe nicht werde stemmen könne. Angesichts massiv steigender Inzidenzen sei ja die Kontaktverfolgung schon kaum noch zu leisten. Auch rechtliche und Haftungsfragen, wenn zum Beispiel ein Arbeitnehmer gegen das Berufsverbot klagt oder eine Praxis wegen der Betretungsverbote schließen muss, seien noch nicht geklärt.
Kreis-Gesundheitsamt erwartet Präzisierung durchs Ministerium
Fragen über Fragen, die auch das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen geklärt wissen will, wenngleich dort die Stimmung noch gelassener ist als zum Beispiel in Bottrop. Kreis-Sprecherin Svenja Küchmeister berichtete auf Anfrage: „Der endgültige Prozess der Impfpflicht-Kontrolle steht noch nicht zu 100 Prozent. Die Kollegen im Gesundheitsamt setzen auf eine landesweit einheitliche Vorgehensweise.“
Und darauf, dass die vielen offenen Fragen, die dem Ministerium jetzt von diversen Ämtern zurückgespiegelt werden, bis Mitte März deutlich präzisiert werden. Derzeit liege der Fokus jedoch eindeutig auf den aktuell brennenderen Aufgaben.
Geboren und geblieben im Pott, seit 1982 in verschiedenen Redaktionen des Medienhauses Lensing tätig. Interessiert an Menschen und allem, was sie anstellen, denken und sagen.
