Kittel, Brille, Haube, Handschuhe, Maske: Wie müssen Pflegerinnen und Pfleger in diesen Tagen ausgerüstet werden gegen das Coronavirus?

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Vollschutz für Pfleger? In Castrop-Rauxels Kliniken gelten klare Regeln

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Die Corona-Pandemie dauert an. In so manchem Krankenhaus wird jetzt beim Pflegepersonal auf zusätzliche Schutzausrüstung gesetzt. Die Castrop-Rauxeler Kliniken machen das aber mit Augenmaß.

Castrop-Rauxel

, 07.11.2020, 11:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Immer mehr Krankenhäuser rüsten in der zweiten Welle der Corona-Pandemie ihre Pflegekräfte jetzt mit Vollschutz aus: Kittel, Brille, Haube, Handschuhe und Maske werden jetzt oft auch auf Nicht-Covid-19-Stationen getragen. Wie sieht das in Castrop-Rauxel aus?

Gerhard Glock, Verwaltungsdirektor am Evangelischen Krankenhaus in Castrop-Rauxel, versucht, auf Verhältnismäßigkeit zu setzen: „Um für jede Ausbruchssituation gerüstet zu sein und unseren Mitarbeitenden den notwendigen Schutz bieten zu können, ist es aus unserer Sicht wichtig, verantwortungsbewusst mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen umzugehen.“

Verantwortung als Arbeitgeber

Man nehme die Verantwortung als Arbeitgeber sehr ernst und lege Wert darauf, „dass unsere Mitarbeitenden für ihre jeweilige Arbeitssituation sicher geschützt sind. Die Bestimmungen des Arbeitsschutzes sind da für uns maßgebend“, so Glock. Ändere sich die Arbeitssituation, so werde auch die Schutzkleidung entsprechend angepasst. Also: Nicht jeder Pfleger oder jede Pflegerin wird im EvK mit Vollschutz in der Klinik herum laufen.

Dr. Holger Böhm von der Unternehmenskommunikation der Katholischen St.-Lukas-Gesellschaft erklärt für das St.-Rochus-Hospital, dass man sich auf alle Eventualitäten einstelle: „Wir bereiten uns in Absprache mit den Gesundheitsämtern und den umliegenden Krankenhäusern auf eine steigende Anzahl von Corona-Patienten vor, indem wir zusätzliche Isolierungsmöglichkeiten schaffen und Personal in Infektionsbereiche verlegen.“

In Sachen Schutz der Mitarbeiter setze man die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des ad-Hoc-Arbeitskreises „Covid-19“ des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe bezüglich des Tragens von persönlicher Schutzausrüstung um.

Ausrüstung ist mehr als genug vorhanden

Es gebe im Rochus eine Verfahrensanweisung zum Infektions- und Arbeitsschutz während der Coronavirus-Pandemie, die auf Grundlage des Arbeitsschutzsstandards des Bundesarbeitsministeriums erarbeitet wurde. Böhm: „Wir verpflichten unser Personal zum generellen Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (MNS) im Krankenhaus und empfehlen über die ohnehin bestehenden Indikationen hinaus das grundsätzliche Tragen von FFP-Masken bei patientennahen Tätigkeiten in allen Bereichen.“

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Auch die Patientinnen und Patienten seien gehalten, sofern möglich einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die benötigte Ausrüstung inklusive der Masken für Personal und Patienten werde vom Krankenhaus in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt.

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