Stadt hält trotz Ultimatum an 3G-Regelung für politische Sitzungen fest
Coronavirus
Die Antwort der Stadtverwaltung kam prompt: Fraktionen und Verwaltung seien sich einig, wie mit dem Ultimatum zur Befreiung von der 3G-Regel für politische Sitzungen in Castrop-Rauxel umzugehen ist.

Notburga Henke bei einer Ratssitzung im Dezember 2020 im Kreise ihrer Kollegen in der Europahalle. Alle trugen damals im harten Lockdown die Maske, außer die damalige Vorsitzende des Umweltausschusses der Grünen, die nur im direkten Gespräch den Mund immerhin mit ihrem Halstuch bedeckte. © privat
In einem anwaltlichen Schreiben fordern Notburga Henke, Ratspolitikerin der Grünen in Castrop-Rauxel, und Leonore Schröder, Vertreterin des Vereins „Rettet die Alte Eiche“ im Umweltausschuss der Stadt, die 3G-Regel fallen zu lassen und den beiden Frauen Zutritt zu den bald anstehenden Sitzungen zu gewähren, auch wenn sie sich nicht vorher testen lassen. Ultimativ fordern sie eine Zusage des Bürgermeisters bis zum 11.11., also wenige Tage nach Übersenden des Schreibens.
Nun reagiert die Stadtverwaltung. In einer ohnehin zur Vorbereitung der Sitzungsphase anberaumten sogenannten Interfraktionellen Runde am Montagabend sprach man sich darüber bereits aus. Am Dienstag gegen 12 Uhr veröffentlichte die Pressestelle dann eine Stellungnahme zum neuerlichen Vorfall.
Darin heißt es zur Einordnung, dass Veranstaltungen inklusive Sitzungen politischer Gremien seit August nur noch unter Beachtung der 3G-Regelung möglich seien. Dieses Vorgehen habe ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. September 2021 bestätigt.
Schutz der Gesundheit geht vor
Alle Fraktionen und die Stadtverwaltung seien sich einig, dass auch in diesem Falle der Schutz der Gesundheit aller Teilnehmenden über allem stehe, so Sprecherin Uta Stevens in einer schriftlichen Mitteilung. „In einem einstimmigen Votum erklärten die Fraktionen ihre Unterstützung zum Vorgehen der Stadtverwaltung, die auch weiterhin die Einhaltung der rechtlich vorgegebenen 3G-Regelung anwenden wird.“ Es gebe „völliges Unverständnis über das Vorgehen der anwaltlich vertretenden Personen“.
Das Anwalts-Schreiben beziehe sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden, welches durch das OVG NRW aufgehoben worden sei. „Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Eilantrag eines Ratsmitglieds aus Salzkotten auf freien Zugang zu allen Rats- und Ausschusssitzungen ohne einen Nachweis ab. In seiner Begründung urteilte das Gericht, dass das Infektionsschutzgesetz eine hinreichende, dem Parlamentsvorbehalt genügende gesetzliche Grundlage biete.“
Kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte
So liege „ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte der Ratsmitglieder“ derzeit nicht vor. Darüber hinaus diene die Beschränkung des Zugangs dem legitimen Zweck des Infektionsschutzes. „Eine kurzzeitige Beeinträchtigung, die durch einen Schnelltest hervorgerufen werde, griffe nur geringfügig in die körperliche Unversehrtheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein“, heißt es in der Urteilsbegründung. Zudem entstünden Ratsmitgliedern in Castrop-Rauxel bei entsprechenden Tests keine Kosten.