Warnstufe Rot im Kreis: Jetzt gilt Maskenpflicht auch in Fußgängerzonen
Coronavirus
Der Kreis Recklinghausen hat jetzt offiziell informiert, dass die Warnstufe Rot erreicht ist. Es wird weitere Beschränkungen geben. Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen ist eine davon.

Maskenpflicht glt im Kreis Recklinghausen jetzt auch in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen. © picture alliance/dpa
Der Kreis Recklinghausen hat am Samstag (10.10.) den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen in sieben Tagen überschritten. Jetzt steht fest, was das bedeutet.
Gemäß der Corona-Schutzverordnung wird die Teilnehmerzahl für Feste auf 25 Personen reduziert. „Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen mit der Bezirksregierung, dem Landeszentrum Gesundheit und dem Gesundheitsministerium abzustimmen“, informiert Kreis-Pressesprecherin Svenja Küchmeister. Dazu zählt, dass sich im öffentlichen Raum nur noch Gruppen von maximal fünf Personen treffen dürfen.
Dabei geht es um mehrere Punkte, von denen einige bereits vom Kreis und den Bürgermeistern der Städte im Kreis besprochen wurden, als es noch um Warnstufe Gelb ging:
- Mund-Nasen-Schutz an weiterführenden Schulen für Lehrkräfte und Schüler
- Mund-Nasen-Schutz für Zuschauer bei Sportveranstaltungen (drinnen und draußen)
- Mund-Nasen-Schutz für Erzieher in Kitas und OGS
- Besucherregelungen in Kliniken und Altenheimen kreisweit vereinheitlichen
- Verbot von Shisha-Rauchen im öffentlichen Raum
- Maskenpflicht in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen sowie überall dort, wo der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Diese Maßnahmen werden rechtskräftig angeordnet, sobald die Rückmeldung der übergeordneten Behörden, also der Bezirksregierung und des Landes, vorliegt.
Große Arbeitgeber sollen Maskenpflicht in Betrieben einführen
Darüber hinaus empfiehlt der Krisenstab des Kreises Recklinghausen:
- Sportvereine sollten vor allem im Bereich der Umkleiden unbedingt auf die Hyienevorschriften achten.
- Große Arbeitgeber sollten zum Schutz ihrer Mitarbeiter eine Maskenpflicht in den Betrieben einführen.
- Zusammenkünfte von vielen Personen in engen Räumlichkeiten müssen vermieden werden.
Auch auf diejenigen, die in den Ferien verreisen wollen, hat das Überschreiten des Grenzwertes Auswirkungen: Der Kreis gilt ab Samstag als Risikogebiet. Dadurch gelten an einigen Urlaubsorten besondere Regelungen. In den meisten Bundesländern wird ein negatives Corona-Testergebnis gefordert, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung und das Deutsche Rote Kreuz keine Möglichkeit haben, private Tests für diese Zwecke anzubieten. Um solche Tests müssen sich Reisende persönlich kümmern, mitunter bietet der Hausarzt sie als IGeL-Leistung an.
Es ist auf jeden Fall gut, sich vor der Reise zu informieren, welche Regeln gelten. Dazu bieten sich an die Internetseiten des jeweiligen (Bundes-)Landes, aber auch des Urlaubsortes. Auch der Vermieter kann Auskunft geben. Es gibt etliche Details, die entscheidend sein können. So dürfen Reisende aus Risikogebieten nicht in Bayern ins Hotel. Allerdings: Die Liste wird erst wieder am 13. Oktober aktualisiert, erst dann kommt der Kreis auf die Liste, sollten die Zahlen nicht wieder gesunken sein.
Die Feuerwehr-Leitstelle, auch dies ist ein Hinweis des Kreises, kann keine Hinweise geben auf Testmöglichkeiten und Vorgaben für Reisen. Die Telefonleitungen sind unbedingt für Notrufe freizuhalten.
Was zu tun ist, wenn eine Corona-Infektion auftritt
Wenn in der häuslichen Gemeinschaft eine Corona-Infektion auftritt, sollten laut Kreis Recklinghausen dringend folgende Maßnahmen eingehalten werden, um eine Weiterverbreitung innerhalb der Gemeinschaft zu vermeiden:
Es sollte immer ein Abstand von mehr als 1,50 m zur positiv getesteten Person eingehalten werden und eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die betroffene Person sollte, wenn möglich, in einem Einzelzimmer untergebracht werden, das in regelmäßigen Abständen, wie auch die gesamte Wohnung effektiv gelüftet wird (Stoßlüftung).
Es sollten keine gemeinsamen Mahlzeiten eingenommen werden und Gemeinschaftsräume sollten nur benutzt werden, wenn es unbedingt nötig ist. Wenn die Wohnsituation es ermöglicht, sollte die betroffene Person ein eigenes Badezimmer benutzen, ist die Möglichkeit nicht gegeben, sollten Oberflächen im Badezimmer nach Benutzung gereinigt werden. Jede Person im Haushalt sollte ausschließlich eigene Handtücher benutzen und die Wäsche der betroffenen Person sollte nach Möglichkeit bei 60 Grad gewaschen werden.
Svenja Küchmeister ergänzt: „Selbstverständlich ist, dass kleine Kinder sich nicht im oben genannten Maße isolieren können.“ Diese Hinweise seien im handhabbaren Rahmen umzusetzen.
Die Coronaschutzverordnung und weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Kreises Recklinghausen.