Apotheker in Castrop-Rauxel darf impfen: „Nutze ich zunächst nicht aus“

Corona-Impfung in Apotheken

Apotheker-Sprecher Claus Ehrensberger darf bald impfen. So wie viele andere Apotheken in Castrop-Rauxel. Momentan will der Pharmazeut aber noch nicht loslegen.

Castrop-Rauxel

, 04.02.2022, 19:30 Uhr / Lesedauer: 2 min
Apotheker Claus Ehrensberger hat die Lizenz zum Impfen.

Apotheker Claus Ehrensberger hat die Lizenz zum Impfen. © Marcel Witte (Archiv)

Die Bund- und Länderchefs hatten Ende 2021 auf den Weg gebracht, dass auch Apotheken mithelfen sollen beim Impfen gegen das Coronavirus. Am 8. Februar soll es endlich losgehen. Die Apotheker-Kammer Westfalen-Lippe teilt mit, dass die ersten Spritzen bereits gesetzt seien – allerdings nur mit Kochsalzlösung. Denn die Apotheker müssen eine Schulung machen, das Spritzen üben.

Auch der Castrop-Rauxeler Apotheker-Sprecher Claus Ehrensberger von der Glückauf-Apotheke an der Dortmunder Straße auf Schwerin hat die fünfteilige Schulung absolviert, wie er erzählt. „Die Befähigung zum Impfen nutze ich zunächst aber nicht aus“, sagt er.

Bisher war es nur Kochsalzlösung, die Schulungsteilnehmer in den Oberarm spritzten. Ab 8. Februar dürfen Apotheken mitmachen beim Impfen gegen Corona.

Bisher war es nur Kochsalzlösung, die Schulungsteilnehmer in den Oberarm spritzten. Ab 8. Februar dürfen Apotheken mitmachen beim Impfen gegen Corona. © Leßmann

Der Grund: „Wir haben die personellen Kapazitäten nicht.“ Schon jetzt sei eine Pharmazeutisch technische Angestellte (PTA) allein nur für das Testen abgestellt. Das Impfen, so wird empfohlen, solle nicht im laufenden Apothekenbetrieb stattfinden. „Man soll am besten mittwoch- oder samstagnachmittags oder an Sonntagen impfen“, sagt der Apotheker.

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Das sei derzeit nicht drin. „Wenn die vierte Impfung kommt, werde ich das nochmal überdenken.“ Voraussetzung, um einzusteigen, seien „genügend Impfstoff und viele Patientinnen und Patienten, die sich impfen lassen möchten.“

Die Nachfrage muss da sein

„Ist das Impfstoff-Vial, das beispielsweise zehn Impfdosen enthält, einmal

angebrochen, muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums verimpft werden – ansonsten verfällt es“, teilt die Apothekerkammer mit. „Und es muss unser Ziel sein, dass kein Impfstoff entsorgt werden muss“, wie Ehrensberger betont. Daher geht er davon aus, dass manche Apotheken das Impfen – eine freiwillige Leistung – nur bei entsprechender Nachfrage anbieten.

Auch Christoph Riesner von der Flora-Apotheke in Habinghorst hat zunächst Abstand vom Impfen in seiner Apotheke genommen.

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Generell begrüßt Claus Ehrensberger, dass nun auch Apotheken impfen sollen und so bei der Pandemiebekämpfung unterstützen können. Rechtlich dürfen

Apothekerinnen und Apotheker Erst-, Zweit- oder Booster-Impfungen bei Patienten ab zwölf Jahren vornehmen. „Jeder, der sich nicht impft, entscheidet sich für eine Infektion“, stellt der Apotheker klar.

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Und er sagt auch: „Wir haben uns bei diesem Thema nie aufgedrängt. Genug zu tun haben wir auch so und arbeiten seit zwei Jahren an der

Grenze der Belastbarkeit“, stellt Ehrensberger klar. Die Apotheken wollen den Ärzten nichts abspenstig machen, heißt es in der Pressemitteilung der Apothekerkammer. Aber es gehe nun mal um eine gesamtgesellschaftliche

Aufgabe. Man habe daher stets betont: „Wenn Politik und Gesellschaft möchten, dass wir durch Impfungen unterstützen, dann ermöglichen wir das“, sagt Ehrensberger.