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Grüne treffen einstimmige Entscheidung im Fall der 3G-Verweigerin Henke
Kommunalpolitik
Die Grünen haben bei einer Klausurtagung an diesem Wochenende auch über die Zusammenarbeit mit ihrer 3G-Rebellin und Corona-Zweiflerin Notburga Henke gesprochen. Und einen Beschluss gefasst.
Eine „einstimmige Beschlussfassung“ habe es gegeben, heißt es am Sonntagabend (14.11.) in einer Pressemitteilung der Bündnis90-Grünen aus Castrop-Rauxel: Sie haben Notburga Henke im Anschluss an einer Fraktionssitzung bei einer Wochenendklausur, die ohnehin anstand, mitgeteilt, dass sie künftig nicht mehr Mitglied der Fraktion der Grünen im Stadtrat sein wird.
Notburga Henke und Leonore Schröder hatten in der vergangenen Woche juristische Schritte gegen die Stadtverwaltung angedroht, wenn der Bürgermeister die beiden Frauen nicht zu politischen Sitzungen zulassen würde. Sie wollen sich offenbar weigern, einen Coronatest vorzulegen. Henke verstieß schon einmal gegen diese Regelung und trug bei einer Ratssitzung mit Maskenpflicht auch den Mund-Nase-Schutz nicht.
„Massive Barriere“
Die Grünen sprechen von einer „massiven Barriere“, wenn Notburga Henke ankündige, sich nicht an Regeln zum Infektionsschutz halten zu wollen. Das Vertrauensverhältnis sei zerrüttet. Die Fraktionsmitglieder könnten so keine Einigkeit in Grundsatzfragen erzielen.
Es habe zahlreiche Gespräche und Diskussionen in Fraktions- und Vorstandssitzungen mit Notburga Henke gegeben. Es bestehe aus Sicht der Fraktion keine Aussicht mehr, eine gemeinsame Grundlage zu erlangen.
Eine Ratsfraktion kann eines ihrer Mitglieder ausschließen. Dazu braucht es einen mehrheitlichen Beschluss, der nun sogar einstimmig erfolgt sei, wie es von den Grünen heißt. Es erging auch die Aufforderung an Notburga Henke, ihr Ratsmandat niederzulegen. Das kann sie jedoch auch behalten und außerhalb der Grünen-Ratsfraktion weiter kommunalpolitisch aktiv bleiben.
Maskenverweigerung schon im Dezember 2020
Als Begründung nennen die Grünen auch, dass ihr Ansehen geschädigt werde. Marcus Liedschulte von „Die Partei“ hatte in einer Stellungnahme zum Beispiel geschrieben, dass es andernorts für solche Vorfälle die AfD brauche. Auch andere hatten die Inkonsequenz der Grünen kritisiert, die seit dem ersten Ausfall von Henke bei einer Ratssitzung im Dezember 2020 mehrfach ihr Verhalten gerügt, aber keine handfesten Konsequenzen hatte folgen lassen. Damals trug sie als einziges Ratsmitglied bei einer Sitzung keine Maske. Trotz einer damals geltenden Maskenpflicht.
Im Sommer 2021 folgte dann die Teilnahme an einer Sitzung des Umweltausschuss als deren Vorsitzende ohne Vorlage eines Coronatest-Bescheids, der aber erforderlich gewesen wäre. Es werde „fälschlicherweise darauf geschlossen, dass Frau Henke die Meinung und Haltung auch anderer Fraktionsmitglieder repräsentiert“, so die Grünen in der Mitteilung von Sonntagabend.
„Abweichung in fundamentalen Kernfragen“
Holger Schelte spricht in der Stellungnahme von „wiederholter Abweichung in fundamentalen Kernfragen (...), auf denen der politisch fraktionelle Grundkonsens beruht“.
Die Pressemitteilung ist relativ offensichtlich mithilfe des „Kommunalbreviers“ formuliert. Darin stehen „Spielregeln“, wie Kommunalpolitik funktioniert. Dort ist auch definiert, wann ein Ausschluss aus einer Fraktion erwogen und durchgesetzt werden kann. Dort ist von einem geschädigten Vertrauensverhältnis und der Schädigung des Ansehens einer Fraktion die Rede. Und von verschiedenen Reaktionen, die es im Vorfeld schon gegeben haben muss: Gespräche sind dort explizit aufgeführt ebenso wie Missbilligungen des Verhaltens. All das gab es in diesem Fall mehrfach. So wäre diese Entscheidung rechtlich wohl nur schwer anzufechten.
Was aus der Ankündigung von Henkes und Leonore Schröders Anwalt wird, ist unklar. Eine Anfrage unserer Redaktion an die Kanzlei von Donnerstagabend blieb bis Sonntagabend noch unbeantwortet.
Gebürtiger Münsterländer, Jahrgang 1979. Redakteur bei Lensing Media seit 2007. Fußballfreund und fasziniert von den Entwicklungen in der Medienwelt seit dem Jahrtausendwechsel.
