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Corona-Lage entspannt – weiter zusätzliche Intensivstation-Kapazitäten?
Klinikum
Auf den Intensivstationen des Klinikums Westmünsterland liegt kein Patient mehr mit einer Covid-19-Erkrankung. Der Bund hat die Ausgleichszahlungen eingestellt: Wie steht es um die Intensivkapazitäten?
„Wir sind sehr froh, dass aktuell keine Covid-Patienten mehr intensivmedizinisch behandelt werden müssen. Im St.-Marien-Krankenhaus Ahaus befinden sich auch auf den Infektionsstationen keine Covid-Patienten mehr. Das ist eine sehr gute Entwicklung, die hoffentlich dauerhaft anhält“, erklärt Tobias Rodig, Leiter der Pressestelle des Klinikums, auf Anfrage der Redaktion.
Im Klinikum Westmünsterland sehen die Zahlen sehr gut aus. Nur noch vier Covid-Patienten sind hier und alle haben inzwischen einen negativen Corona-Nachweis. Sie sind zwar noch in stationärer Nachbehandlung, liegen aber nicht mehr auf der Intensivstation (Stand 21. Juni).
Klinikum Westmünsterland ist gut aufgestellt
Während der Pandemie sei das Klinikum von Beginn an gut aufgestellt gewesen: „Ein Engpass im Bereich der Intensivbetten konnte immer verhindert werden. In den Hochphasen der Pandemie war die Intensivstation durchaus stark belastet und vor allem die Mitarbeitenden mussten sehr viel leisten“, betont Tobias Rodig. Das liege auch daran, dass der personelle Aufwand für die Behandlung von Corona-Patienten weitaus höher sei als bei durchschnittlichen Krankenhausfällen.
„Hier müssen wir uns wirklich von Herzen für das Geleistete bedanken. Dass im Westmünsterland alle Corona-Patienten gut in den Krankenhäusern behandelt werden konnten, liegt nicht nur an den Intensivkapazitäten in den Kliniken, sondern vor allem am Einsatz unseres hochmotivierten Personals“, betont der Pressepsrecher: „Nicht vergessen darf man, dass die Intensivstation ja nicht nur für die Behandlung von Corona-Patienten benötigt wird, sondern immer stark ausgelastet ist durch Patienten mit anderen schwerwiegenden Erkrankungen.“
Der Bundesrechnungshof hatte in einem Bericht „eine massive Überkompensation aus Steuermitteln“ bei Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser festgestellt. Die Kliniken erhielten Geld für verschobene oder ausgesetzte planbare Aufnahmen, um freie Kapazitäten für Covid-19-Patienten zu schaffen. Die Ausgleichszahlungen des Bundes hätten allein im Jahr 2020 rund 10,2 Milliarden Euro betragen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte eingeräumt, dass es eine Überkompensation für Krankenhäuser gegeben haben könne.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hatte einem Zeitungsbericht zufolge bislang keine Belege dafür gefunden. 70 Krankenhäuser, bei denen sich „Auffälligkeiten im Meldeverfahren“ gezeigt hätten, seien überprüft worden, sagte ein Ministeriumssprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Nach aktuellem Stand der Auswertung sei „kein systematisches Fehlverhalten von Krankenhäusern festgestellt“ worden.
Aktueller Stand ist der, dass die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser in Deutschland zum 15. Juni 2021 ausgelaufen sind. Somit erhalten die Kliniken aktuell keine Ausgleichszahlungen mehr.
Vorher war die Berechtigung zum Erhalt von Ausgleichszahlungen zudem an Bedingungen geknüpft. Diese waren im Einzelnen:
1. Nur Krankenhäuser, die eine Notfallversorgung der Stufen 2 und 3 anbieten, können Ausgleichszahlungen erhalten.
2. Im gesamten Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt muss die Inzidenz bei mindestens 50 Fällen/100.000 Einwohner liegen.
3. Im gesamten Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt müssen weniger als 25 Prozent der Intensivbehandlungsplätze frei sein.
Davon abweichend waren weitere Varianten möglich. So konnten auch Krankenhäuser der Notfallversorgungsstufe 1, wie beispielsweise Ahaus, einbezogen werden, sofern weniger als 15 Prozent der Intensivkapazitäten frei waren. Bei der Hotspot-Regel spielt die Intensivauslastung keine Rolle mehr, sobald die Inzidenz 150 übersteigt.
„Die Ausgleichszahlungen haben dafür gesorgt, dass Krankenhäuser in Deutschland in der Pandemie nicht schließen oder ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schicken mussten.“, bestätigt Tobias Rodig. „Hintergrund ist das Finanzierungssystem. Ein großer Teil der Krankenhaus-Einnahmen stammt aus leistungsbezogenen Vergütungen für durchgeführte Behandlungen.
Brechen diese Behandlungen weg, weil das Krankenhaus für hohe Belastungen Betten freihalten muss, kann das Krankenhaus in finanzielle Schwierigkeiten kommen, da weiterhin anfallende laufende Kosten nicht mehr finanziert werden können. Das wurde durch die Ausgleichszahlungen verhindert“, erklärt er.
Schnelle Reaktion des St. Marien-Krankenhauses Ahaus
„Das St.-Marien-Krankenhaus Ahaus hat in der Pandemie schnell reagiert und zusätzliche Kapazitäten geschaffen, die bei Bedarf aktiviert werden können. Regelhaft werden in Ahaus zwölf Intensivbetten betrieben“, heißt es von Seiten des Klinikums. Im Bedarfsfall könne die Anzahl an Intensivbetten und Beatmungskapazitäten aufgestockt werden.
„Das geht allerdings nur, wenn anderweitig Leistungen eingeschränkt werden, da wir ja nicht nur die reinen Betten zur Versorgung benötigen, sondern auch das Fachpersonal. Wir sind froh, dass es zu dem Szenario, dass wir massiv Leistungen einschränken mussten oder dass es Versorgungsengpässe gab, nie in der Intensität gekommen ist, wie in anderen Ländern oder Regionen.“
Durch das DIVI-Intensivregister können Interessierte tagesaktuell schauen, wie viele Intensivbetten die deutschen Krankenhäuser vorhalten.