Intensivbetten verschwunden? NRW-Ministerium sieht keinen Beleg für falsche Angaben

Gesundheit

Der Bundesrechnungshof hatte Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser für Intensivbetten kritisiert. Das NRW-Gesundheitsministerium sieht keine Belege dafür, dass falsche Angaben gemacht worden sind.

Düsseldorf

15.06.2021, 20:24 Uhr / Lesedauer: 1 min
70 Krankenhäuser, bei denen sich „Auffälligkeiten im Meldeverfahren“ gezeigt hätten, seien überprüft worden, so das NRW-Gesundheitsministerium.

70 Krankenhäuser, bei denen sich „Auffälligkeiten im Meldeverfahren“ gezeigt hätten, seien überprüft worden, so das NRW-Gesundheitsministerium. © picture alliance/dpa

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat einem Zeitungsbericht zufolge bislang keine Belege dafür gefunden, dass Krankenhäuser falsche Angaben zur Auslastung der Intensivbetten gemacht haben, um höhere Ausgleichszahlungen zu erhalten.

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70 Krankenhäuser, bei denen sich „Auffälligkeiten im Meldeverfahren“ gezeigt hätten, seien überprüft worden, sagte ein Ministeriumssprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Nach dem aktuellen Stand der Auswertung sei „kein systematisches Fehlverhalten von Krankenhäusern festgestellt“ worden.

Der Bundesrechnungshof hatte in einem Bericht „eine massive Überkompensation aus Steuermitteln“ bei Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser festgestellt. Die Kliniken bekamen Geld für verschobene oder ausgesetzte planbare Aufnahmen, um freie Kapazitäten für Covid-19-Patientinnen und -Patienten zu schaffen. Die Ausgleichszahlungen des Bundes hätten allein im Jahr 2020 rund 10,2 Milliarden Euro betragen.

Überkompensation für Krankenhäuser möglich gewesen

Das Bundesgesundheitsministerium hatte eingeräumt, dass es eine Überkompensation für Krankenhäuser gegeben haben könne - allerdings „allenfalls“ bis zu einer Anpassungs-Verordnung im Juli 2020. Der Sprecher des NRW-Gesundheitsministerium sagte, der für das Jahr 2021 eingeführte „Erlösausgleich“ verhindere, dass es zu einer Überkompensation komme.

„Ein Erlösanstieg gegenüber dem Jahr 2019, der nur durch die Ausgleichszahlungen zustande kommen würde, würde also ausgeglichen und somit zu keinem wirtschaftlichen Vorteil für ein Krankenhaus führen.“

dpa

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