Windenergie: Werne muss wegen Rotmilan warten
Geschützte Vogelart
Das Bürgerwindrad in Werne-Wessel sollte eigentlich vor dem 1. Januar 2017 auf den Weg gebracht werden. Denn zu diesem Datum ändert sich die Gesetzeslage und die Einspeisevergütung für Strom aus Windkraftanlagen fällt geringer aus. Doch ein Greifvogel kommt dem Rad in die Quere - der Rotmilan.
Die vertiefende Artenschutzprüfung ist für eine Genehmigung des Windrads zwingend erforderlich und brachte ans Licht, dass in der Vorrangzone „Ost III“ ein Rotmilan brütet. Diese Vogelart ist geschützt – weshalb das Windrad vorerst nicht gebaut wird.
„Wir beobachten das jetzt zwei Jahre lang. Wenn der Horst während dieser Zeit nicht mehr benutzt wird, können wir einen neuen Anlauf starten“, teilte Gabriele Stolbrink vom Planungsamt der Stadt Werne mit. So lange sei das Projekt zurückgestellt.
Einspeisevergütung war Anreiz
Womit natürlich auch die vermeintlich höhere Einspeisevergütung – der eigentliche Anreiz, bei der Planung aufs Gas zu treten – für das Bürgerwindrad erst mal hinfällig ist. Denn zum Jahreswechsel greift die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) - geringe Vergütung sind die Folge.
Ob sich das Ganze dann in zwei Jahren noch lohnt, könne er zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen, erklärte Stadtkämmerer Marco Schulze-Beckinghausen: „Wir werden dann die Wirtschaftlichkeitsberechnung den entsprechenden Gegebenheiten anpassen.“ Momentan sei die Wirtschaftlichkeit ohnehin hinfällig: „Der Rotmilan ist da, folglich können wir schlichtweg nicht bauen.“
Andere Windvorrangszonen stehen zur Verfügung
An anderen Stellen in Werne – insgesamt gibt es fünf Windvorrangzonen – wäre es hingegen möglich. Allerdings liegen dem Kreis Unna als zuständiger Genehmigungsbehörde derzeit keine Bauanträge vor. „Es hat drei Vorgespräche mit Planungsbüros gegeben“, sagte Ludwig Holzbeck vom Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises. Er geht davon aus, dass bei jedem Projekt zumindest vorerst nur ein Windrad geplant ist.
Entscheidend für die Einspeisevergütung ist die Genehmigung – die muss vor dem 1. Januar 2017 erfolgen. Allerdings sagt Holbeck auch: „Wer jetzt noch nicht die vertiefende Artenschutzprüfung durchgeführt hat, braucht dieses Jahr keinen Antrag mehr zu stellen. Das ist zeitlich nicht zu schaffen.“