Im Hotel Ickhorn rechnet man mit keinem größeren Aufwand durch die gelockerten Testregelungen. © Spiller
Corona-Pandemie in Werne
Wieder 2G statt 2G-Plus in Werne: „Man will verbessern, aber verschlimmbessert“
Jetzt also doch wieder „nur“ 2G: Seit Sonntag gilt eine neue Coronaschutzverordnung, die vor allem doppelt Geimpften und Genesenen mehr Freiheiten in Gastronomie, Solebad und Fitness-Studio einräumt.
Erst Mitte vergangener Woche war eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, dann am Sonntag folgte schon die nächste: Die Testpflicht für bestimmte Einrichtungen wurde gelockert. Waren bisher nur nachweislich geboosterte Personen (drei Impfungen gegen das Coronavirus) von weiten Teilen der Testpflicht ausgenommen, sind es ab sofort auch doppelt Geimpfte und geimpfte Genesene zwischen dem 15. und 90. Tag seit ihrer Zweitimpfung.
Sogar ungeimpfte Genesene sind zwischen dem 28. und 90. Tag ihres negativen PCR-Tests von der Testpflicht ausgenommen. Das heißt, dass die Testpflicht für Restaurants, Hallenbäder, Kneipen und Fitness-Studios für diese letzten beiden Personengruppen ab sofort ebenfalls entfällt - auch wenn die Gültigkeit des Impfstatus nun nachweislich einen Zeitstempel erhalten hat.
Liste mit Stammgästen im Hotel Ickhorn
Anne Kroes, Inhaberin vom Hotel Ickhorn am Werner Marktplatz, rechnet mit keinem größeren Mehraufwand durch die gelockerten Testpflichtregelungen: „Wir sind in der glücklichen Lage, dass 90 Prozent unserer Gäste Stammgäste sind. Wir haben eine interne Liste mit Stammgästen, die wir nicht mehr zu überprüfen brauchen.“ Doch auch wenn die direkte Kontrolle nötig wird, rechnet die Gastronomin mit keinen großen Schwierigkeiten: „Ob jetzt 2G oder 2G-Plus, uns stört das im Grunde nicht.“
Müsse nun auch jedes einzelne Vakzin überprüft werden, sähe die Sachlage anders aus. Aber solange das nicht der Fall ist, sorgt die gelockerte Testpflicht für wenig Sorgen bei Ickhorn. Auch sonst laufe in der Gaststätte alles fast wieder wie zu normalen Zeiten: „Manche Kartenclübchen sind ängstlich, die kommen dann aber auch irgendwann wieder.“
Schulung der Mitarbeiter des Solebads
Im Solebad in Werne ist am Montag Ruhetag. Wenn das Bad am Dienstag wieder aufmacht, dann werde man die Testpflichtkontrollen aber so umsetzen wie gefordert, so Badleiter Jürgen Thöne. „Es ist im Moment ganz unglücklich, was da läuft“, sagt Thöne mit Blick auf die Politik. „Man will verbessern, aber verschlimmbessert.“
Mit großen Umstellungen bei den Kontrollen - auch wenn das mit Rechnerei verbunden sei - rechnet der Badbetreiber aber nicht; kontrollieren müsse man schließlich sowieso. Nun müssten die Mitarbeiter geschult werden. „Es kann sein, dass die Kontrolle dann länger dauert, aber das wird sich einspielen. Wir sind da leider kein Taktgeber, wir sind nur die Umsetzer“, so Thöne. Gleichzeitig sei man gut aufgestellt. Noch am Sonntag habe das Bad rund 1000 Gäste gezählt. „Das ist gut zu den jetzigen Zeiten.“
Im Eingangsbereich des Fitness-Studios Feel Fit kontrolliert eine Mitarbeiterin den Impfstatus eines Kunden. © Feel Fit
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, richtet Frank Langer eine Bitte an die Mitglieder seines Fitness-Studios Feel Fit. Sie sollten sich die kostenlose eFit-App herunterladen und ihren aktuellen Impf- oder Genesenen-Nachweis mit einem Foto hochladen. „Wenn das Mitglied dann das erste Mal wieder ins Studio kommt, bleibt der Zugang zunächst geschlossen. Dann nehmen wir den jeweiligen Nachweis in Augenschein“, erklärt der Inhaber des Studios.
Genau so sieht es das Ordnungsamt der Stadt Werne vor. Jeder Nachweis wird auf dem Mitgliederchip gespeichert, sodass der Kunde beim nächsten Besuch das Drehkreuz ohne die zusätzliche Kontrolle passieren kann. Damit möchte man den Besuch im Studio so einfach wie möglich halten, aber vor allem Wartezeiten im Eingangsbereich verhindern.
Die Kunden, die nicht über die App oder ein Smartphone verfügen, müssen beim ersten Besuch nun wieder ihren jeweiligen Nachweis vorzeigen. Die Mitarbeiter scannen diesen dann ein und koppeln ihn mit dem Mitgliederchip. Das sollte nach Wunsch von Frank Langer aber möglichst die Ausnahme bleiben. „Man sieht es auch schon in unserem Testzentrum. Wenn wir das Zertifikat ausdrucken, ist das zeitintensiv und suboptimal. Und wir wollen ja die Wartezeiten möglichst minimieren.“ Zu Stoßzeiten würde auch zusätzliches Personal für das Prozedere eingeteilt.
<div id='fb-root'></div><script src='https://connect.facebook.net/en_US/sdk.js#xfbml=1&version=v3.2' async defer></script><div class="fb-post" data-href="https://www.facebook.com/FeelFitWerneGmbH/posts/3450557618504265"></div>Umso mehr Kunden ihren Nachweis in der App hochladen, umso einfacher und schneller gestaltet sich der Zugang. Speziell für die neue Coronaregelung habe man die App aktualisiert. Schließlich sei zu erwarten, dass es in Zukunft weitere Änderungen geben kann. Dann sei man technisch dafür gewappnet, so Langer weiter. Es hilft zudem, dass das Personal selbst den Überblick behält.
„Langsam wird es kriminell, das Ganze auseinander zu halten. Es gibt so viele Ausnahmen. Zum Beispiel verfällt ja auch der Anspruch auf eine Testbefreiung nach dem 90. Tag der Boosterimpfung“, erklärt Langer. Er selbst, aber auch viele Kunden, würden den Status des Geboosterten bereits Ende Februar wieder verlieren.
Dann bräuchte man - Stand jetzt - wieder zusätzlich einen Test, wenn man das Fitness-Studio besuchen will. Als geboostert gilt man bei Johnson & Johnson zudem auch nur dann, wenn man drei Impfungen erhalten hat. Eine Erstimpfung mit diesem Vakzin plus eine weitere Impfung reichen nicht mehr aus, wenn die Zweitimpfung bereits mehr als 90 Tage zurückliegt.
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