Umweltschützer: Kritik an Werner Gewerbegebiet
Wahrbrink-West
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das Vorgehen beim Gewerbegebiet Wahrbrink-West in Werne kritisiert: Neue Nutzungsrechte seien durch die Hintertür erreicht worden. Unter anderem will der Online-Händler Amazon dort ein neues Warenverteilzentrum errichten.

Noch rollen die Bagger nicht im Gewerbegebiet Wahrbrink-West in Werne.
Darum geht es: Im südlichen Teil des Gewerbegebiets will der Online-Händler Amazon ein neues Warenverteilzentrum errichten, im nördlichen Teil siedelt sich gerade die Firma Thermo-Sensor an, weitere Grundstücke stehen zusätzlich noch zur Verfügung.
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Nach Darstellung des BUND habe die Stadt das nördliche Teilstück „Wahrbrink-West 1“ im Zuge der 34. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) auf den Weg gebracht und dabei in Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) die Zweckbindung für die Fläche von „Möbelverteilzentrum“ in „Warenverteilzentrum“ geändert.
Zweckbestimmung entfällt
Damit sollte Amazon die Gelegenheit bekommen, hier sein Lager zu erweitern – was dann jedoch nicht geschehen sei, weil die Fläche für das neue Lager zu klein gewesen wäre. Der Vorwurf des BUND: Werne habe umgehend Wahrbrink-West 2 auf den Weg gebracht, um Amazon genügend Fläche zur Verfügung zu stellen, und würde das „durch die Hintertür“ entstandene Gewerbegebiet Wahrbrink-West 1 nun allgemein vermarkten.
„Die eigentliche Zweckbestimmung fällt unter den Tisch, obwohl diese Änderung in einem Landschaftsschutzgebiet niemals möglich gewesen wäre“, bekräftigte Silvia Lippert, Sprecherin der für Werne zuständigen BUND-Ortsgruppe, auf Anfrage unserer Redaktion ihre Position.
Die Stadt Werne widerspricht: „Das ist falsch“, sagte Planungsdezernent Ralf Bülte auf Anfrage. „Wahrbrink-West 1 war nie für die Erweiterung von Amazon vorgesehen, sondern von vornherein als allgemeines Gewerbegebiet geplant.“
Änderung war zulässig
Ein Blick in die Begründung zur 34. FNP-Änderung stützt diese Aussage: Tatsächlich war die Fläche westlich der L518n ursprünglich für ein Möbelverteilzentrum vorgesehen. Da aber auch bei der vorgesehenen Änderung eine gewerbliche Baufläche entwickelt werden sollte, würden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
„Lediglich die Zweckbestimmung soll im Zuge des Zielabweichungsverfahrens entfallen, um an dieser Stelle ein ,allgemeines‘ Gewerbegebiet entwickeln zu können“, heißt es auf Seite 10 des Papiers. Das Vorgehen der Stadt sei mit der Regionalplanungsbehörde abgestimmt.
Prüfung des Sachverhalts
Silvia Lippert und der BUND bleiben jedoch bei ihrer Darstellung und haben den Regionalverband Ruhr um eine Prüfung des Sachverhalts gebeten. Auch der Kreis Unna solle eine Stellungnahme abgeben.
Das Gewerbegebiet Wahrbrink-West 1 umfasst eine Fläche von rund 16 Hektar.
Die notwendige 34. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wurde am 27. Februar 2012 durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt. Die ursprüngliche Zweckbezeichnung „Möbelverteilzentrum“ ist entfallen, stattdessen ist ein allgemeines Gewerbegebiet entstanden.
Das Gewerbegebiet Wahrbrink-West 2 umfasst eine Fläche von rund 23,8 Hektar und liegt westlich der L518n zwischen Wahrbrink-West 1 und der Bahntrasse.
Bereits 2011 hatte der Planungsausschuss die 35. FNP-Änderung auf den Weg gebracht, um hier eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Warenverteilzentrum“ auszuweisen.