Verbraucherzentrale klärt auf: Wer zahlt bei Sturmschäden?

Sturm im Kreis Unna

Sturm „Ylenia“ fegt über Deutschland und sorgt auch im Kreis Unna für Verwüstung. Kaputte Dächer und Autos oder umgestürzte Bäume können die Folge sein. Doch welche Versicherung ist dann zuständig?

Kreis Unna

, 17.02.2022, 12:27 Uhr / Lesedauer: 1 min
Umgestürzte Bäume oder beschädigte Dächer sind Folgen von Sturmtief „Ylenia“. Wer zahlt im Schadensfall?

Umgestürzte Bäume oder beschädigte Dächer sind Folgen von Sturmtief „Ylenia“. Wer zahlt im Schadensfall? © picture alliance/dpa

Umgestürzte Bäume oder beschädigte Dächer sind Folgen von Sturmtief „Ylenia“, das seit Mittwochabend (16. Feburar) über Deutschland fegt und auch im Kreis Unna für Verwüstung sorgt. „Etwaige Sturmschäden sind ein Fall für die Versicherung und müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden“, erläutert Jutta Gülzow, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Lünen. Die erklärt, was im Schadensfall zu tun ist.

Generell gilt: Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch ist es laut Definition ab einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern. Vergleich: Aktuell fegt der Sturm mit Geschwindigkeiten zwischen 80 und 120 km/h durchs Land.

Jetzt lesen

Ein Nachweis, dass Wind die Schäden verursacht hat, muss meist nicht erbracht werden. „Es reicht, wenn eine Wetterstation eine hohe Sturmstärke gemessen hat oder auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden“, so die Verbraucherzentrale.

Fällt ein gesunder Baum um, ist das „höhere Gewalt“

Falls Dach oder Haus betroffen sind, sollte eine Gebäudeversicherung vorliegen. Wurde Hausrat beschädigt, ist die Hausratversicherung verantwortlich. Im Inneren greift diese nur, wenn Fenster und Türen verschlossen waren.

Für beschädigte Gartenmöbel wird nur gezahlt, wenn sie gesichert waren. Falls ein parkendes Auto beschädigt wurde, ist die Teilkasko zahlungspflichtig. Versichert ist meist der Wert bei Schadenszeitpunkt. Zu beachten ist, ob in der Vergangenheit eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Teuer wird es, wenn Betroffene eine Mitschuld tragen.

Hat ein morscher Baum Schaden angerichtet, müssen die Baumbesitzer bzw. deren Haftpflichtversicherung aufkommen. Ist ein gesunder Baum umgefallen, ist das „höhere Gewalt“, Eigentümer haften nicht für den Schaden.