Steuern und Familie: Kinderzimmer renovieren und Steuern sparen

Steuer-Kolumne für Familien

Das Kinderzimmer vor der Geburt renovieren oder es umgestalten, wenn der Nachwuchs älter wird: Der Steuerexperte Uwe Erbach weiß, wann es Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen gibt.

Kreis Unna

von Uwe Erbach

, 24.08.2021, 10:00 Uhr / Lesedauer: 2 min
Steuern und Familie: Was steuerlich machbar ist und was nicht, kann ganz schön kompliziert zu durchblicken sein. Unser Familien-Steuerexperte gibt Eltern Tipps, was sie bei der Steuererklärung beachten können.

Steuern und Familie: Was steuerlich machbar ist und was nicht, kann ganz schön kompliziert zu durchblicken sein. Unser Familien-Steuerexperte gibt Eltern Tipps, was sie bei der Steuererklärung beachten können. © Montage Klose

In vielen Familien ist die Freude groß, wenn sich der Nachwuchs ankündigt. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass einem viele Gedanken durch den Kopf schießen. Wird die Wohnung oder das Haus platzmäßig ausreichen? Wird das Zimmer für den Nachwuchs groß genug sein? Muss evtl. eine größere Wohnung angeschafft oder gemietet werden? Viele Fragen, die gut durchdacht werden müssen.

Wenn Sie sich entscheiden, Ihre bisherige Wohnung weiter zu nutzen, werden sicherlich weitere Fragen zur Gestaltung des Kinderzimmers aufkommen. Soll das vorherige Büro umgebaut und umgestaltet werden? So, dass sich auch ein neuer Erdenbewohner wohlfühlen kann? Welche Farben sollen die Wände schmücken und bekommen wir es eigenständig hin, das Zimmer so umzugestalten, dass es am Ende annehmlich aussieht?

Jetzt lesen

Vielleicht würden Sie es sehr gut hinbekommen und ein traumhaftes Zimmer wäre das Ergebnis. Doch was ist, wenn die Zeit knapp ist und ein Profi herangezogen wird? Gibt es eine Steuerermäßigung und wenn ja, in welcher Höhe?

Das Einkommensteuergesetz beantwortet genau diese Frage. Für Handwerkerleistungen gibt es eine Steuerermäßigung, die auf Antrag gewährt wird und die tarifliche Einkommensteuer senkt. Doch was muss beachtet werden?

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sehen wie folgt aus:

Es muss sich um Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handeln, die im eigenen Haushalt durch einen Handwerker ausgeführt wurden. Wichtig: Um den Steuervorteil geltend machen zu können, muss eine Rechnung vorliegen und die Zahlung muss auf ein Konto des Erbringers erfolgt sein.

Jetzt lesen

Doch wie hoch ist die Förderung? Falls Sie Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Ihrer selbst genutzten Wohnung oder an Ihrem selbst genutzten Haus in Anspruch nehmen, ermäßigt sich Ihre Einkommensteuer auf Antrag um 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro jährlich. Begünstigt sind aber nur die Lohnkosten.

Anwendungsbeispiele

Hier sind beispielhaft ein paar Anwendungsbereiche genannt, die etwas Klarheit bringen: Tapezieren und Streichen der Innenwände, Beseitigung kleiner Schäden, Erneuerung des Bodenbelags, Modernisierung des Badezimmers und Austausch der Fenster, etc.

Beispiel: X hat einen Anspruch auf die Steuerermäßigung durch Handwerkerleistungen, da sie an ihrem von ihr bewohnten Haus Renovierungen vorgenommen hat. Allerdings ist nur der Arbeitslohn in Höhe von 6.500 Euro begünstigt. Die Steuerermäßigung beträgt 20% von 6.500 Euro = 1.300 Euro, maximal 1.200 Euro.

Jetzt lesen

Achtung: Die Steuerermäßigung gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Diese Einschränkung soll eine Doppelförderung vermeiden. Durch eine zinsverbilligte Finanzierung der Handwerkerkosten wird eine Steuerermäßigung ausgeschlossen.

Der Steuer-Experte
Steuern und Familie: Kinderzimmer renovieren und Steuern sparen
Uwe Erbach (31) ist Steuerberater und selbst junger Familienvater. Er arbeitet seit November 2016 bei Blumrich, Bispinghoff & Partner in Werne, einer mittelständischen Steuerberatungskanzlei mit zwei weiteren Standorten in Kamen und Hamm (www.blumrich-bispinghoff.de). Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt neben den alljährlichen Steuererklärungen für Unternehmer und Privatpersonen auf der Erstellung von Jahresabschlüssen und der laufenden steuerlichen sowie betriebswirtschaftlichen Beratung.
Lesen Sie jetzt