Auch im Jahr 2024 sorgten mehrere Gerichtsprozesse mit Bezug zur eigentlich so beschaulich und friedlich wirkenden Lippestadt für Aufsehen. Entweder waren Bürger aus Werne an ihnen beteiligt - als Opfer oder Täter - oder die Lippestadt war „nur“ Schauplatz von teils schwerwiegenden Verbrechen. Genauso verhält es sich mit Blick auf die Gemeinde Ascheberg. Einige Verhandlungen sorgten auch über die Stadt- beziehungsweise Gemeindegrenzen hinaus für Kopfschütteln. Wir werfen einen Blick auf die größten Prozesse des Jahres.
Landesweit in die Schlagzeilen geriet die Firma Mecke bereits, als durch den Verein Soko Tierschutz im Sommer 2021 die schrecklichen Vorgänge in der Viehsammelstelle an die Öffentlichkeit gelangten. Im Januar 2024 wird das erste Urteil gegen einen der beiden angeklagten Mitarbeiter gesprochen: zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro. Das ist der Staatsanwaltschaft zu milde. Sie legt Berufung ein. Der Berufungsprozess beginnt Anfang September am Dortmunder Landgericht. Ende September wird er ausgesetzt, um die Beweisaufnahme noch umfangreicher zu gestalten. Zwischenzeitlich wird ein weiterer Mecke-Mitarbeiter zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Eine Verhandlung dazu gibt es nicht - die Verurteilung erfolgt durch einen Strafbefehl.

Im November muss sich dann auch Firmenchef Marko Mecke erstmals selbst vor dem Amtsgericht in Lünen verantworten. Die Anklageschrift erwähnt Tierquälereien, Misshandlungen, Vernachlässigungen, Verhungern- und Verdursten-Lassen in zehn Fällen. Das Ergebnis des ersten Verhandlungstags ist allerdings ernüchternd: Weil die Staatsanwaltschaft eine Nachtragsanklage mit 34 weiteren Vorwürfen erhebt, setzt die Richterin das Verfahren vorerst aus. Frühestens im April 2025 soll es weitergehen.
Mehrere Fälle von Kindesmissbrauch
Auch schockierende Fälle von Kindesmissbrauch landen 2024 vor Gericht. Das Dortmunder Landgericht verurteilt Ende November einen Vater aus Werne wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter zu vier Jahren und sechs Monaten Haft. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe abgestritten, doch die Richter glaubten ihm nicht. Das Mädchen war durch Verletzungen in der Kita aufgefallen, woraufhin das Jugendamt die Sechsjährige und ihre Schwester bei Pflegeeltern unterbrachten. Dort zeigte das Mädchen ein auffälliges Verhalten. Befragungen ergaben, dass das Kind nicht nur geschlagen, sondern auch missbraucht wurde. Die Schwestern leben nun in einer Wohngruppe und entwickeln sich gut. Der Angeklagte hatte die Verletzungen mit einem Unfall begründet.

In einem anderen Prozess Ende Juli wird ein 62-jähriger Werner wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung seiner beiden Nichten zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Sein Verteidiger forderte eine Bewährungsstrafe, was das Gericht aufgrund der Vielzahl der Vergehen ablehnt. Die Mädchen waren zu den Tatzeitpunkten zwischen Sommer 2022 und 2023 im Alter von 15 bis 17 Jahren. Laut Urteil wurden die beiden Nichten – erkennbar gegen ihren Willen – an intimen Stellen gestreichelt, auf den Mund geküsst und schwer sexuell bedrängt und missbraucht.
Um ein völlig anderes Delikt geht es bei den Verhandlungen im Nachgang einer groß angelegten Drogenrazzia aus Januar 2023. Zehn Personen wurden dabei festgenommen. Der Vorwurf: Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Konkret geht es um Amphetamine und Cannabis. Ermittelt wurde daraufhin auch gegen einen Mitarbeiter der Pizzeria da Marco. Der wird nun jedoch freigesprochen. Zum Verlauf der Ermittlungen und zum Urteil sagt Dr. Niklas Nowatius, Direktor des Amtsgerichts in Lünen: „Der Angeklagte hat vor Gericht den Verkauf von Marihuana geleugnet und auch ein geladener Zeuge konnte den Verdacht nicht bestätigen.“
Rechtskräftiges Urteil im Fall Carina S.
Klarheit herrscht mittlerweile auch mit Blick auf das Urteil im Fall der ermordeten Carina S.. Die Leiche der damals 17-Jährigen wurde im Sommer 2022 von einem Radfahrer in Stockum gefunden. Das Landgericht Dortmund sah als erwiesen an, dass der angeklagte Dortmunder die Frau bei einem Treffen im Juni 2022 mit einem Kabelbinder und einem Elektrokabel erdrosselt hat. Die 17-Jährige hatte sich vorher von ihm getrennt. Der Mann wurde wegen Totschlags schuldig gesprochen, legte aber Revision gegen das Urteil ein. Im Februar 2024 teilt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe schließlich mit, dass die Überprüfung ergeben habe, dass keine Rechtsfehler gefunden worden seien. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Der Dortmunder muss für 13 Jahre ins Gefängnis.

Auch Gerichtsprozesse mit Bezug auf Ascheberg tauchen 2024 in den Schlagzeilen auf. In einem davon geht es um eine Schlägerei in Lüdinghausen, an der mehrere Täter aus Ascheberg beteiligt gewesen sein sollen. Die Gruppe Jugendlicher und junger Männer hatte vor rund drei Jahren einen Radfahrer auf einer Brücke heftig verprügelt, nachdem einer der Beteiligten gemeint hatte, dieser habe seine Ex-Freundin im Internet sexuell belästigt. Das Opfer erlitt Prellungen, offene Wunden und abgebrochene Zähne. Der Haupttäter und ein Mittäter wurden daraufhin zu Bewährungs- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt. Drei weitere Personen wurden zunächst freigesprochen, weil nicht geklärt werden konnte, ob sie bei der Tat dabeigewesen waren. Gegen diese Freisprüche legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Im August 2024 kommt es zum Berufungsprozess in Münster. Und diesmal zeigen sich zwei der Angeklagten geständig. Einer gibt zu, das Rad in den Fluss geworfen zu haben. Der andere gesteht seine Beteiligung an den Schlägen. Das Verfahren wird gegen Geldzahlungen von 100 beziehungsweise 500 Euro eingestellt.
Ascheberger darf keine Tiere mehr halten
Eine Strafe in Höhe von 4500 Euro muss ein 52-jähriger Mann aus Ascheberg zahlen, nachdem das Landgericht Münster im Dezember ein Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen bestätigt. Der Landwirt hatte auf seinem Hof Rinder, ein Pony und Geflügel unter schlechten Bedingungen gehalten. Das Pony musste sogar eingeschläfert werden. Der Fall begann im Januar 2023. Damals kamen Amtstierärzte des Kreises Coesfeld zu Kontrollen auf den Hof des Mannes. Das Ergebnis war erschreckend. Der 52-Jährige musste daraufhin seine Rinder abgeben, behielt jedoch Enten und Hühner. Bei weiteren Kontrollen im August und Dezember stellte sich heraus, dass auch das verbliebene Geflügel nicht artgerecht gehalten wurde. Gegen das Urteil - die Geldstrafe sowie ein einjähriges Verbot der Tierhaltung - legte der Mann Berufung ein. Nach der Verhandlung im Dezember ist klar: Das Strafmaß wird nicht reduziert. Der Mann hat aber noch die Möglichkeit, Revision einzulegen.
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