Pony kurz vor dem Verhungern Tierhaltungsverbot für Mann (52) aus Ascheberg

Tierhaltungsverbot für Mann (52) aus Ascheberg: Pony kurz vor dem Verhungern
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Ein umfassendes Tierhaltungsverbot für ein Jahr und eine Geldstrafe von 4500 Euro: Damit muss ein 52-Jähriger aus Ascheberg seit Dienstag (10.12) leben. Das Amtsgericht Lüdinghausen hatte ihn im März dieses Jahres dazu verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Doch nun bestätigte die 23. Strafkammer des Landgerichts die Strafe aus der ersten Instanz. Das Verfahren gegen den Aschberger kam Ende Januar 2023 ins Rollen.

Nach einer Anzeige kamen Amtstierärzte des Kreises Coesfeld zu Kontrollen auf seinen Hof. Dabei trafen sie auf Rinder und Geflügel, deren Haltung erhebliche Mängel aufwies. Vor allem aber fanden sie ein schwer krankes und verletztes Pony, das monatelang heftige Qualen erlitten hatte und kurz vor dem Verhungern stand. Das Tier musste kurz danach eingeschläfert werden. Die Rinder musste der Ascheberger aufgrund einer Anordnung abschaffen, was er auch tat. Er behielt aber Enten und Hühner. Um die ging es nun am Landgericht vorrangig.

Verletzungsgefahr für die Tiere

Der 52-Jährige räumte die qualvolle Behandlung des Ponys ein und beschränkte seine Berufung auf das Strafmaß. Sein Verteidiger beantragte eine Reduzierung der Geldstrafe und die Aufhebung des Verbots der Tierhaltung. Dazu hörte die Kammer die zuständigen Tierärzte als Zeugen. Aus ihren Aussagen wurde deutlich, dass auch das auf dem Hof verbliebene Geflügel nicht artgerecht gehalten wird. Das hätten weitere Kontrollen im August 2024 und am 5. Dezember ergeben. Dies bezog sich auf Fütterung und Wetterschutz. Außerdem gebe es an mehreren Stellen Verletzungsgefahren für die Tiere.

Die Staatsanwältin griff dies auf und beantragte deshalb, die Berufung zu verwerfen. Zwar sei der Angeklagte geständig und nicht vorbestraft. Aber angesichts des massiven und langen Leidens des Ponys sei das Urteil des Amtsgerichts noch sehr milde ausgefallen. Und eine Besserung der Geflügelhaltung sei nicht zu erkennen, obwohl der Angeklagte und sein Verteidiger das beteuert hatten.

Am Ende folgte die Strafkammer der Auffassung der Staatsanwältin voll und ganz. Die Haltung der Tiere, so das Gericht, sei immer noch nicht artgerecht. Dabei hätte der Ascheberger ausreichend Gelegenheit dazu gehabt, zumal er ja auch über den Termin der Berufungsverhandlung Bescheid wusste. Die Geldstrafe bleibt bestehen. Das einjährige Verbot der Tierhaltung muss der Mann nun umsetzen, die Hühner und Enten also abgeben. Es sei denn, er legt Revision ein.