Hundehalter legt doch Beschwerde ein
Tier-Streit endet tödlich
Die juristische Auseinandersetzung um den Fall des getöteten Hundes ist möglicherweise noch nicht zu Ende. Denn es gibt einen neuen Sachstand: Der Halter des getöteten Hundes legt über seinen Rechtsbeistand doch Beschwerde dagegen ein, dass das Verfahren eingestellt worden war.
Zur Erinnerung: Im vergangenen November waren zwei Hunde auf einem "Roten Weg" am Ölbach in Vreden aneinandergeraten. Die Auseinandersetzung unter den beiden Vierbeinern spitzte sich in dramatischer Weise zu: Die Tiere verbissen sich ineinander, die Halter vermochten sie nicht zu trennen. Am Ende griff einer der beiden Hundehalter zum Messer und erstach den Hund des anderen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft in Münster hatte der Mann damit auf einen akuten Notstand reagiert. Das Leben seines Hundes sei in Gefahr gewesen, das Töten des anderen Hundes sei damit als gerechtfertigt anzusehen. Die Konsequenz daraus lautete: Die Staatsanwaltschaft in Münster hatte im Februar das Verfahren eingestellt.
Rechtsauffassung nicht geteilt
Damit wollte sich der Betroffene Halter des getöteten Hundes jedoch nicht abfinden. "Wir teilen diese Rechtsauffassung nicht" erklärte Rechtsanwalt und Notar Christoph Meiß gegenüber der Münsterland Zeitung. Deshalb habe er Beschwerde dagegen eingelegt, dass das Verfahren eingestellt worden ist.
Direkt nach Hamm
Diese habe er direkt an die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm gerichtet - eine Erklärung dafür, dass die Information darüber in Münster nicht vorlag. Es bleibe nun abzuwarten, wie dort darüber entschieden werde. "Die Wahrnehmung zivilrechtlicher Ansprüche behalten wir uns darüber hinaus vor", so Meiß.
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