Übernimmt die Gemeinde die Kosten für OGS und Übermittagsbetreuung?
OGS-Beiträge
Wegen der Corona-Pandemie waren die Angebote in der OGS und der Übermittagsbetreuung nur eingeschränkt, aber die Beiträge wurden abgezogen. Nun muss entschieden werden, ob zurückgebucht wird.

Der große Erdhaufen im Außenbereich des Bauernhofkindergartens ist ein Highlight für die Kinder. Der Hauptausschuss muss nun 14.000 Euro für Erstinvestitionen an den Träger freigeben. © Stephan Rape
Der Haupt- und Finanzausschuss trifft sich am Mittwoch, 14. April, 18 Uhr, zu einer öffentlichen Sitzung in der Jakobihalle. Interessierte Zuhörer sind – unter Einhaltung der Corona-Hygiene- und Abstandsregeln – eingeladen.
Es gibt nur zwei öffentliche Tagesordnungspunkte. Die Kommunalpolitiker müssen eine Entscheidung darüber treffen, wie die Gemeinde mit den Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule und die Übermittagsbetreuung (Schule 8-1) für Februar und März umgeht. Die Verwaltung schlägt vor, die bereits eingezogenen Beiträge zu erstatten oder zu verrechnen. Noch gibt es keine Klarheit darüber, ob das Land anteilig die Kosten übernimmt. Wegen der Corona-Pandemie waren die Angebote nur eingeschränkt.
Des Weiteren geht es um die Übernahme des Trägeranteils für die Erstinvestitionen, die die Trägergesellschaft DRK Stadtlohn Prinz Botho ausgegeben hat. Es geht um 14.000 Euro, die die Gemeinde laut Vertrag übernehmen muss.
Im nicht-öffentlichen Teil geht es um Flächen- und Grundstückskäufe sowie einen Immobilienverkauf der Gemeinde.