Mit der OGS-Betreuung in Südlohn und Oeding beschäftigte sich der Haupt- und Finanzausschuss. Es sprach sich zugunsten der Eltern für eine kürzere Kündigungsfrist aus.

© picture alliance/dpa

Offener Ganztag: Drohen den Eltern bald höhere Beiträge?

rnKinderbetreuung

Die Kündigungsfrist für die OGS-Betreuung an den Grundschulen soll halbiert werden, die Ferienbetreuung wieder auf den Standard vor der Pandemie zurückkehren. Das empfiehlt der Hauptausschuss.

Südlohn

, 14.11.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Mit dem Offenen Ganztag (OGS) an den Grundschulen in Südlohn und Oeding hat sich der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde befasst. Der Ausschuss hat drei Themen zum OGS auf die Tagesordnung gesetzt, weil der zuständige Fachausschuss erst im März nächsten Jahres wieder tagt.

Das Gremium hat empfohlen, die Kündigungsfrist für die Vormittagsbetreuung von einem auf ein halbes Jahr zu verkürzen. „So stärken wir die Flexibilität der Eltern und wahren gleichzeitig die Planungssicherheit beim Träger“, erklärt Markus Lask, Fachbereichsleiter zentrale Steuerung und zentrale Dienste, auf Nachfrage der Redaktion.

Hintergrund ist, dass die Eltern ihr Kind für die Betreuung anmelden müssen, bevor deren Stundenplan feststeht. Wenn die Eltern bei Schulbeginn feststellten, dass ihr Kind nach dem Stundenplan nicht an der Betreuung teilnehmen kann, mussten sie bislang ein ganzes Jahr die Gebühren zahlen. Wenn der Rat der Empfehlung folgt, wird dies künftig nur noch sechs Monate der Fall sein.

Ferienbetreuung wieder wie vor der Pandemie

Weiterhin sprechen sich die Mitglieder dafür aus, bei der Ferienbetreuung 2022 zum bis 2019 geltenden Standard zurückzukehren. In den vergangenen beiden Jahren gab es wegen der Pandemie über den gesamten Zeitraum der Ferien eine Betreuung bis 13 Uhr. Im nächsten Jahr soll demnach in Absprache mit den Kitas sowohl Halbtags- (bis 13 Uhr) als auch Ganztagsbetreuung (bis 16 Uhr) in den Oster- und Herbstferien in der ersten Ferienhälfte und in den Sommerferien in der zweiten Ferienhälfte angeboten werden. Lask: „Wenn es vom Rat beschlossen wird, haben die Eltern Verlässlichkeit in ihrer Planung.“

Jetzt lesen

Im nächsten Jahr muss mit steigenden Kosten für die OGS-Betreuung gerechnet werden. Hintergrund ist die wahrscheinliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 9,60 Euro auf 12 Euro durch die neue Bundesregierung.

Der OGS-Träger „K.i.d.S. gGmbH“ informierte die Verwaltung, dass dies für das Betreuungssystem eine Kostensteigerung von voraussichtlich 15 bis 22 Prozent bedeute. Diese Kosten würde „K.i.d.S.“ an die Gemeinde weitergeben.

Bisher kostet die Ganztagsbetreuung für das erste Kind 60, für das zweite 30 Euro. Sollte die Gemeinde ihrerseits die Steigerung an die Eltern weitergeben, würden die Beiträge nach den zugrunde gelegten Zahlen auf 70 beziehungsweise 35 Euro steigen. „Wenn eine gesetzliche Regelung zum Mindestlohn vorliegt, wird der Schulausschuss das Thema mit aktuellen Zahlen aufbereiten“, sagt Markus Lask.

Jetzt lesen

Eines ist schon jetzt klar: Wird der Mindestlohn angehoben, steigen die Kosten für die Betreuung. Lask: „Die Verwaltung würde dann eine Erhöhung der Beiträge vorschlagen. Inwieweit diese erfolgt, entscheidet die Politik.“