In Ergste und Iserlohn gibt es großen Widerstand von Anwohnern gegen die Windkraftanlagen.

© Bernd Paulitschke

Wochenendhäuser können Windräder in Ergste nicht verhindern

rnPlanungsausschuss

Als eine Firma in Ergste zwei Windkraftanlagen plante, machten Bürger und Politiker dagegen mobil. Die CDU wollte jetzt mit einem Trick Windräder in Ergste und Iserlohn verhindern.

Schwerte

, 27.11.2021, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Windkraft in Schwerte, das war schon immer ein schwieriges Thema. Schon vor Jahren holten sich die Stadtwerke eine blutige Nase, als sie Windkraftanlagen in Ergste planten. Denn das Problem: In repräsentativen Umfragen befürworten über 70 Prozent der Deutschen den Ausbau von Windkraftanlagen an Land, aber überall, wo die Windräder aufgebaut werden sollen, gibt es massiven Widerstand.

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Das ist im äußersten Schwerter Süden nicht anders, zumal auf Iserlohner Seite ein kleiner Windpark entstehen soll. Pläne zwei Windkraftanlagen auch auf der Schwerter Seite zu bauen, wurden vom Betreiber zunächst zurückgestellt. Im Kommunal-Wahlkampf 2020 hatten sich CDU und SPD deutlich gegen die Windkraftpläne positioniert.

Satzung sollte Ferienhäuser zur Wohnsiedlung erklären

Die CDU überraschte deshalb mit dem Vorschlag, „innerhalb neuester geltender Richtlinien einen Erlass für Schwerte auf den Weg zu bringen, der die Errichtung von Windkraftanlagen regelt, und im zweiten Schritt eine Vorrangsausweisung für ebensolche veranlasst“.

Das klingt zunächst so als wolle man, Windkraftanlagen eine Chance geben. Allerdings forderte man gleichzeitig eine Außenbereichssatzung für den Bürenbruch. Hintergrund ist die Tatsache, dass Windkraftanlagen im Außenbereich als privilegierte Bauvorhaben grundsätzlich zulässig sind.

Außerdem können Gemeinden, die eine Vorrangzone für Windkraftanlagen ausgewiesen haben, Betreiber auf diesen Bereich verweisen. Rechtlich sei das aber nicht machbar, betonte Stadtplaner Christian Vöcks.

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Die Überlegungen der Christdemokraten: Wenn die Ferienhaussiedlung im Bürenbruch als Siedlung anerkannt wird, gilt auch dort das gesetzliche Abstandgebot von 1.000 Metern zu einer Wohnsiedlung. Das würde für den Bereich Ergste und Iserlohn die Möglichkeiten, eine Windkraftanlage zu bauen, stark einschränken.

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Satzung ist nicht zur Verhinderung von Bauprojekten da

„Im Fall der Wohnendhaussiedlung am Bürenbruch in Ergste verbietet sich die Aufstellung einer Außenbereichssatzung, weil hier größtenteils nur Wochenendhäuser genehmigt sind und die vorhandene Wohnbebauung ein zu geringes Gewicht hat“, betonte Vöcks.

Ganze drei Häuser wurden für die Dauernutzung zugelassen. Und die Ausweisung einer Außenbereichssatzung zur Steuerung von Windkraftanlagen, sei rechtlich nicht möglich. Denn eine Außenbereichssatzung sei zur Entwicklung besiedelter Gebiete da, und nicht dazu, andere Bauprojekte zu verhindern.

Ähnlich sieht es mit der Vorrangzone für Windkraft aus. Diese Diskussion hatte man schon vor einigen Jahren geführt, als die Stadtwerke eigene Windkraftanlagen planten. Das Ergebnis: In Schwerte gibt es quasi nur am südlichen Rand Flächen, mit ausreichend Wind und Abstand zur Bebauung. Die sind aber nicht groß genug für eine Vorrangfläche.

„Wie sollen wir jetzt die Bürger schützen?“

So ganz zufrieden zeigten sich SPD und CDU mit dieser rechtlichen Prüfung nicht. „Der Bürenbruch ist doch ein Außenbereich. Außenbereichssatzung ist da möglich, um für weitere Ansinnen gewappnet zu sein“, so Claudia Belemann-Hülsmeier (SPD). Und Bernd Krause von der CDU ergänzte: „Unsere Bürger stehen auf dem Schlauch, wenn auf dem Schälk mehr Windenergieanlagen errichtet werden, wir müssen sie schützen.“

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Lediglich Michael Rotthowe von den Grünen sah das anders: „Wir sollten jetzt nicht noch Schritte unternehmen, möglichst wenig Windenergieanlagen in Schwerte zu haben. Bei allen Sorgen der Bürger.“

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