Die Ortssatzung bestimmt, wie viel Verdienstausfall Ratsmitglieder geltend machen können. © Heiko Mühlbauer

Abrechnungsaffäre im Kreis

Wie viel Geld bekommen die Schwerter Ratsmitglieder als Verdienstausfall?

Im Kreistag sollen Mitglieder mehr Verdienstausfall kassiert haben, als ihnen zustand. Kann das im Schwerter Rat auch passieren – und machen die Ratsmitglieder Verdienstausfall geltend?

Schwerte

, 17.12.2021 / Lesedauer: 3 min

Die Tätigkeit in der Kommunalpolitik wird zwar immer als ehrenamtlich bezeichnet, es gibt dafür aber Aufwandsentschädigungen. Die sind für den Aufwand, den man eigentlich für einen Sitz im Rat der Stadt betreiben müsste, relativ niedrig bemessen.

300 Euro und 10 Cent bekommt ein normales Ratsmitglied in Schwerte für seine Tätigkeit als Aufwandsentschädigung. Wer durch Sitzungen von Gremien oder der Fraktion Verdienstausfälle hat, kann diese zusätzlich geltend machen.

Das hatten bei der sogenannten Abrechnungsaffäre im Kreis Unna zwei Mitglieder der Fraktion Bündnis90/die Grünen gemacht – und dabei die Stundensätze ihrer freiberuflichen Tätigkeit relativ hoch angesetzt. So hoch, dass sich das Rechnungsprüfungsamt des Kreises einschaltete. Das Problem: Die Abrechnungsaffäre wirft ein schlechtes Licht auf das System der ehrenamtlichen Kommunalpolitik.

Ortssatzung legt Sockelbetrag von 10 Euro fest

Wie sieht das in Schwerte aus? Die Ratsmitglieder diskutierten in der Vergangenheit immer wieder öffentlich die Höhe der Aufwandsentschädigungen. Die werden extra als Pauschale ausgezahlt, egal, wie lange man die Sitzungen anberaumt.

Und beim Verdienstausfall hat man sich grundsätzlich auf einen Sockelbetrag von 10 Euro die Stunde geeinigt. „In der laufenden Wahlperiode hat nur ein Ratsmitglied Verdienstausfall geltend gemacht“, erklärt Stadt-Sprecher Ingo Rous auf Anfrage. Und das habe genau die 10 Euro Stundenlohn in Anspruch genommen.

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Wer welche Ausfälle geltend machen kann, ist in der Hauptsatzung der Stadt geregelt. Die 10 Euro stehen jedem zu, es sei denn derjenige erleidet ersichtlich keine finanziellen Nachteile. Das gilt für Rentner, die meisten Beschäftigten im öffentlichen Dienst oder Ratsmitglieder, die sonst keiner bezahlten Tätigkeit nachgehen.

Theoretisch könnte man auch mehr kassieren

Theoretisch könnten auch Schwerter Ratsmitglieder mehr Verdienstausfall geltend machen. Für Angestellte geht das über eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers, der den Verdienstausfall bestätigt.

Anders sieht es bei Selbstständigen aus. Die können ihren Stundensatz selbst angeben und müssen eine schriftliche Erklärung über die Höhe ihres Einkommens angeben und die Richtigkeit der gemachten Angaben versichern. Ein qualifizierter Nachweis, wie ihn jetzt das Rechnungsamt des Kreises für die Kreistagsmitglieder fordert, braucht man auch in Schwerte nicht.

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Auf Loyalität der Ratsmitglieder verlassen

Bislang hatte man sich auf die Wahrheitsliebe der Ratsmitglieder verlassen. Das ist nicht ungewöhnlich, schließlich muss man sich auch bei politischen Entscheidungen wie Grundstücksgeschäften oder ähnlichem auf deren Verschwiegenheit und Wahrheitsliebe verlassen.

Dass dies aber vor allem in kleinen Fraktionen schief gehen kann, in denen eine Kontrolle durch den Gruppendruck offensichtlich fehlt, zeigt der Fall im Kreishaus.

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