Zwei Birken mussten für Abriss und Neubau der Kita Wandhofen weichen

Baumfällung

Die altersschwache Kita Wandhofen wird abgerissen. Dafür entsteht ab Ende Mai ein Neubau Am Kindergarten 8. Das Außengelände gehört zum grünen Konzept der Kita – trotzdem mussten Bäume weg.

Schwerte

, 11.05.2022, 08:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

In der vergangenen Woche wurden auf dem Gelände der Kita Wandhofen zwei Birken gefällt. Das Kita-Gebäude selbst wird Ende Mai abgerissen. Es wurde 1973 errichtet und gilt als marode und abgängig. An selber Stelle soll die neue Kita gebaut werden.

Die Bäume mussten nun weichen, da sie für Abrissarbeiten und den Neubau im Weg waren. Ein Unding für Anwohner – zumal die Fällungen in die Vogelschutzzeit fielen. „Manchmal kommt man um solche Entscheidungen leider nicht herum", erklärt indes der Pressesprecher der Stadt Schwerte, Ingo Rous, auf Anfrage. Er verspricht: „Auf dem Außengelände pflanzt die Stadt als Ersatz neue Bäume."

„Baurecht bricht Baumrecht“

Bei Bauvorhaben muss oft eine Fällgenehmigung erteilt werden. Dies begründet der Gesetzgeber damit, dass gewisse Vorschriften ansonsten einen zu starken Eingriff in das Eigentumsrecht hätten. Im Volksmund wird dies häufig als „Baurecht bricht Baumrecht“ bezeichnet.

„Die Regelungen des Umgangs mit Anfragen von Fällgenehmigungen im Rahmen von zulässigen Bauvorhaben sind in der Baumschutzsatzung der Stadt Schwerte geregelt, insbesondere über §5 Abs. 1 b), § 6 und §7 Abs. 1", erklärt Florian Hübner, der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Schwerte.

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Notwendig ist eine Genehmigung, wenn es sich bei dem oder den Bäumen um geschützte Bäume nach §3 der Baumschutzsatzung handelt. „Dabei sind insbesondere die Baumart, der Baumstandort sowie die Baumgröße relevant", sagt Florian Hübner. Im Fall der Kita-Bäume wurde eine Fällgenehmigung erteilt.

Baumschutzsatzung der Stadt Schwerte

Die vollständige Baumschutzsatzung der Ruhrstadt ist im Netz zu finden unter https://www.schwerte.de/wirtschaft-planen-bauen-verkehr/planen-bauen/umwelt/naturschutz/baumschutzsatzung