Stadt behält 33 Euro von Flüchtlingen ein

In Wohnheimen

Etliche Kommunen in Nordrhein-Westfalen ziehen Flüchtlingen Kosten für Kleidung, Strom oder Unterkunft von der staatlichen Hilfe ab. Das berichtet die Rheinische Post. Auch in Schwerte bekommen nicht alle Flüchtlinge den vollen Satz ausgezahlt.

Schwerte

, 29.07.2015, 15:51 Uhr / Lesedauer: 1 min
Aus allen Nähten platzt das Übergangsheim Zum großen Feld, in dem unter anderem diese Flüchtlinge aus Iran, Irak, Afghanistan, Somalia und Syrien Zuflucht gefunden haben. Deshalb baut die Stadt den Kindergarten Villigst zu einem Übergangsheim um.

Aus allen Nähten platzt das Übergangsheim Zum großen Feld, in dem unter anderem diese Flüchtlinge aus Iran, Irak, Afghanistan, Somalia und Syrien Zuflucht gefunden haben. Deshalb baut die Stadt den Kindergarten Villigst zu einem Übergangsheim um.

„Vom Taschengeld ziehen wir nichts ab“, sagt Martina Keitel, bei der Stadt Schwerte zuständig für Soziale Hilfen. Mit Taschengeld meint Keitel das sogenannte „soziokulturelle Existenzminimum“ in Höhe von monatlich 143 Euro. Dieses erhalten die Flüchtlinge in der Ruhrstadt, um beispielsweise Bustickets zu kaufen oder ins Freibad zu gehen. Hinzu kommt eine Grundleistung für das „physische Minimum“, was etwa Essen und Trinken beinhaltet, in Höhe von 216 Euro – macht knapp 360 Euro.

Flüchtlinge in Wohnheimen zahlen Gebühr

Doch nicht alle Flüchtlinge bekommen den Betrag von 359 Euro komplett bar ausgezahlt. „Von Flüchtlingen in Wohnheimen behalten wir etwa 33 Euro ein“, sagt Keitel. Grund dafür sei, dass die Flüchtlinge die von der Stadt angeschafften Hausrat wie Möbel und Küche benutzen.

Ein Grund zu meckern ist das für die Flüchtlinge ganz und gar nicht. „Die Flüchtlinge klagen nicht über zu wenig Bargeld“, sagt Hans-Bernd Marks, Sprecher des Arbeitskreises Asyl. Ein Problem seien eher die Kosten für Anwälte, die sich viele Asylbewerber nehmen müssen. „Sie haben anders als Deutsche kein Anrecht auf Prozesskostenhilfe“, so Marks. Deshalb helfe sein Arbeitskreis Asyl durch Spendengelder dabei, einen Anwalt zu finanzieren.

„Flüchtlinge in Privatwohnungen bekommen den kompletten Betrag ausgezahlt“, sagt Keitel. Diese bekämen zwar anfangs meist noch Hausrat gestellt, müssten für Ersatz dann aber selbst aufkommen – ähnlich ist das auch bei Hartz-IV-Empfängern. Von knapp 300 Flüchtlingen in Schwerte betrifft das aber nur einen kleinen Anteil von etwa 50 Menschen, da die meisten in Heimen wohnen – und damit 33 Euro weniger als den Regelsatz in bar erhalten.

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