Rechtsanwalt Rainer Budde ist überzeugt, dass der Landwirt den Ruhrtalradweg nicht sperren darf.

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Schwerter Rechtsanwalt: „Landwirt darf den Ruhrtalradweg nicht sperren“

rnSperrung auf Privatgrund

Die Zeit drängt: Vor Ostern will ein Landwirt den Ruhrtalradweg über sein Privatgelände sperren. Ein Schwerter Rechtsanwalt ist überzeugt, dass der Mann das überhaupt nicht darf.

Schwerte

, 05.04.2022, 10:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Seit einer Woche verhandelt der Schwerter Rechtsanwalt Rainer Budde mit dem Märkischen Kreis. Denn er will die Sperrung des Ruhrtalradwegs durch einen ansässigen Landwirt nicht so hinnehmen. „Das ist einer der schönsten Teile des Ruhrtalradwegs“, erklärt er. Und er versteht deshalb auch nicht, warum nicht alles getan wird, um die Durchfahrt zu retten.

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Die angedachte Umleitung über Rheinen sei jedenfalls überhaupt keine Alternative, so Budde. Schon alleine, weil sie weit von der Ruhr weg führt und relativ viele Steigungen beinhaltet.

Paragraph 57 im Naturschutzgesetz

Rainer Budde vertritt die Rechtsauffassung, dass hier der Paragraph 57 des Landes-Naturschutzgesetzes NRW greift. Denn hierin sei festgelegt, dass ein Weg, wenn er nicht über das unmittelbare Hofgelände führe, nur mit einer Ausnahmegenehmigung gesperrt werden könne.

So lange die vom Kreis als unterer Landschaftsbehörde nicht erteilt sei, dürfe der Landwirt den Weg vom Wellenbad zu Schoofs-Brücke nicht absperren. „Alle Urteile dazu sind eindeutig“, sagt Rainer Budde. In einer E-Mail hat er den Kreis deshalb dazu aufgefordert, dem Landwirt die Sperrung umgehend zu untersagen.

Kein Gestattungsvertrag mit Landwirt

Vor knapp zwei Wochen hatte der Landwirt angekündigt, er werde den Ruhrtalradweg ab Gründonnerstag (14.4.) für Radfahrer sperren. Lange habe man der Stadt Iserlohn die Probleme mit rücksichtslosen Radfahrern vorgetragen. Passiert sei aber nichts.

Da die Stadt bei der Schaffung des Wegs überhaupt keinen Vertrag mit dem Landwirt abgeschlossen habe und der Weg über seine privaten Grund führe, könne er das tun.

Ab hier soll der Ruhrtalradweg bald gesperrt werden.

Ab hier soll der Ruhrtalradweg bald gesperrt werden. © Heiko Mühlbauer

Das hatte der Planungsdezernent der Stadt Iserlohn im Gespräch mit der Redaktion so bestätigt. Seitdem wird mit dem Regionalverband und den beteiligten Städten, um eine Umleitung gerungen. Das Problem: Die Strecke nördlich der Ruhr durch das Bahnwäldchen ist aktuell nicht passierbar, weil auf Schwerter Gebiet der Weg dort saniert wird. Die Strecke über Rheinen gilt nur als zweite Wahl.

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Rainer Budde ist sich sicher, dass dies auch nicht nötig sein wird, weil das Naturschutzgesetz die Grundeigentümer dazu verpflichte, Radfahrer und Spaziergänger passieren zu lassen.

Der Paragraph lautet: „In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Kapitels oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben.“

Und im Anhang steht: „Das gilt sinngemäß auch für Radfahrer. Das Radfahren ist aber nur auf privaten Straßen und Wegen gestattet.“

Stadt Schwerte glaubt, dass Sperrung rechtens sei

Rainer Budde ist nicht der erste, der auf den Landschaftsschutz in diesem Zusammenhang verweist. Ein anderer Leser hatte eine ähnliche These vertreten. Die Stadt Schwerte hatte auf Anfrage der Redaktion damals erklärt, dass nach ihrer Rechtsauffassung das nicht für richtige Verkehrswege gelte.

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Rainer Budde war aber vor allem auch erstaunt, dass man beim Märkischen Kreis bislang noch nicht einmal wusste, dass es keinen Gestattungsvertrag über das kleine Stück vom Ruhrtalradweg gibt.

Eine Antwort, wie es weiter gehen soll, hat er bislang auch nicht erhalten. Die beteiligten Kommunen wollten sich auf jeden Fall noch in dieser Woche treffen und eine Entscheidung fällen, wie es mit dem Weg weitergehen soll.

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